Rettung einer altwürdigen Institution
Nachdem der jetzige Pächter nach 13 Jahren im Mai 2024 angekündigt hatte, dass der Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Kamenz nicht weiter fortgeführt werden kann, war der damalige Stadtrat in seiner letzten Sitzung seiner Amtszeit umgehend über die anstehende Problematik informiert worden. Mit ihm und dem neugewählten Stadtrat, der sich ebenfalls schon in seiner ersten Sitzung mit der Thematik beschäftigte, bestand in großen Teilen die Absicht, die Hutberggaststätte in Form eines Erbbaurechtsvertrages fortzuführen. Es hätte auch die Möglichkeit bestanden über eine Verkaufsvariante nachzudenken. Aber der Hutberg als sogenannter Hausberg hat eine hohe emotionale Bedeutung für die Kamenzerinnen und Kamenzer und damit natürlich auch die Hutberggaststätte. Im Einklang sind sowohl der Hutberg als auch die Hutberggaststätte ein beliebtes Ausflugsziel, besonders auch zur Zeit der Rhododendren- und Azaleenblüte. Und selbstverständlich haben viele Kamenzerinnen und Kamenzer und die Gäste der Stadt in der Vergangenheit hier ihre Geburtstage, Ehejubiläen, Schuleingänge, Jugendweihen, Betriebsfeiern und vieles mehr gefeiert. Hinzu kommen die Konzerte auf der Hutbergbühne und z. B. auch die Chor- und Blasmusikkonzerte, die direkt vor der Hutberggaststätte stattfanden.
Ziel war, langfristige Lösung zu finden
Mit dem Ziel, eine langfristige Lösung zu finden, wurden seitens der Stadtverwaltung und des Stadtrates in kürzester Zeit alle erdenklichen Fragestellungen »auf den Tisch gelegt« und die unterschiedlichsten Ansichten diskutiert. Der Stadtrat traf die Entscheidung, am Eigentum festzuhalten und einen Betrieb der Gaststätte auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages auszuschreiben. Die Vergabe im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages kann nur auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung, an der sich jeder beteiligen kann, durchgeführt werden. Die Ausschreibung selbst lief vom 28. September bis zum 8. November. Obwohl es im Vorfeld fünf Interessensbekundungen gab, ging innerhalb der Ausschreibungszeitraumes ein Angebot für die Betreibung der Gaststätte und zur Übernahme des Catering auf der Hutbergbühne ein. Nach intensiven Beratungen im Stadtrat und den Ausschüssen konnte dann im Stadtrat am 27. November ein entsprechender Beschlussvorschlag eingebracht werden, bei dem sich eine Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates entschied, Marco und Marcel Eyke den Zuschlag für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu erteilen.
Wie geht es weiter?
Der Stadtrat hat seine Entscheidung getroffen. Zunächst ging es darum, zeitnah den Übergang zur Übernahme des Gaststättenbetriebes zu gestalten. Dies erfolgt über einen Pachtvertrag und parallel dazu wird der notarielle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vorbereitet. Damit kann und soll gesichert werden, dass der normale Gaststättenbetrieb weitergeht, aber auch geplante Weihnachtsfeiern sowie die in naher Zukunft liegenden Pfingstwochenenden, das Festwochenende sowie der Biergartenbetrieb erfolgen können. Mit diesem geplanten, relativ reibungslosen Übergang wird den Wünschen der Kamenzerinnen und Kamenzer entsprochen. Sie verstehen – wie schon ausgeführt – den Hutberg als ihren Hausberg. Die bisher zu vernehmenden Resonanzen auf die Entscheidung des Stadtrates geben in dieser Hinsicht schon einmal recht