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Kreistag Bautzen: Debatten, Beschlüsse und unerwartete Allianzen

Landkreis. Der neue Kreistag des Landkreises Bautzen hat sich am 19. August zu seiner ersten konstituierenden Sitzung getroffen.
Zu Beginn der ersten konstituierenden Sitzung legten die anwesenden 86 der 92 Mandatsträger ein Gelöbnis auf Deutsch und Sorbisch ab.

Zu Beginn der ersten konstituierenden Sitzung legten die anwesenden 86 der 92 Mandatsträger ein Gelöbnis auf Deutsch und Sorbisch ab.

Bild: pm

Der neue Kreistag umfasst insgesamt 92 Mitglieder, die sich bisher zu insgesamt fünf Fraktionen zusammengeschlossen haben:

  • AfD- Fraktion (32 Kreisräte)
  • CDU-Fraktion (25 Kreisräte)
  • Freie Wähler-Fraktion (10 Kreisräte)
  • Bündnis Sarah Wagenknecht-Fraktion (8 Kreisräte)
  • SPD-Fraktion (6 Kreisräte)

Die ersten Debatten gab es schon hier. Der Grund: die Auslegung einer Änderung der Sächsischen Landkreisordnung aus dem Mai 2024. Diese besagt, dass Kreisräte sich zu Fraktionen zusammenschließen können, sofern diese fünf Prozent der Kreisräte, mindestens jedoch zwei Personen umfassen. Der Kreistag entschloss mehrheitlich, dass damit eine Fraktion erst ab 5 Mitgliedern gegründet werden kann. Zuvor lag die Grenze bei 3 Mitgliedern.

Besonders ärgerlich ist dies vorallem für Bündnis 90/DIE GRÜNEN (3 Kreisräte). DIE LINKE (3 Kreisräte), Bündnis Oberlausitz/Freie Sachsen (3 Kreisräte) und die FDP (2 Kreisräte), die bisher keine Fraktionen bilden können bzw. sich bisher nicht anderen Fraktionen angeschlossen haben. Bis zum 16. September müssen sich diese deshalb entscheiden, ob sie sich einer bereitsbestehenden Fraktion anschließen oder eine eigene Fraktion bilden wollen.
Andernfalls werden diese als Gruppen gezählt. Als eine Gruppe gilt ein Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter eines Parlaments (hier: Kreistag) deren Anzahl die Mindestgröße einer Fraktion nicht erreicht. In der Regel sind die Rechte von Gruppen gegenüber Fraktionen allerdings eingeschränkt. 
 

Änderung der Hauptsatzung - Ausländerbeauftrage abgewählt

 

In seiner ersten Sitzung hat der Kreistag Bautzen darüber hinaus unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Der Kreistag beschloss die Hauptsatzung neu. Eine Änderung betrifft die Zusammenlegung von Kultur- und Bildungsausschuss sowie Sozial- und Generationenausschuss zum neuen Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und sorbische Angelegenheiten. Mit der Reduzierung der Ausschüsse sollen vor allem die Beratungsläufe gestrafft werden. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird jeweils 28 Kreisräte umfassen, für die auch Stellvertreter bestellt werden. Die Besetzung der Ausschüsse wird zur Sitzung des Kreistags am 30. September 2024 vorgenommen.

 

Eine weitere Änderung betrifft § 13 Absatz 3 der Hauptsatzung. Dort stand bisher geschrieben, dass der Kreistag aus dem Kreis der Bediensteten der Landkreisverwaltung eine(n) Beauftragte(n) für Belange der im Landkreis lebenden Ausländer bestellt. Dieser wurde auf Antrag der AfD-Fraktion in geheimer Abstimmung mit 47 zu 30 Stimmen bei sieben Enthaltungen gestrichen. Aus dem Landratsamt Bautzen heißt es dazu:

 

"Hintergrund ist unter anderem, dass die in diesem Jahr novellierte sächsische Landkreisordnung keine Soll-Vorschrift für die Bestellung von hauptamtlichen Ausländerbeauftragten mehr beinhaltet. Diese findet sich nun in dem seit Mai 2024 geltenden Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz. Dieses sieht für die Landkreise als Integrationsbehörden die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe vor.

Das bedeutet, dass die bisher mit der Stelle der Ausländerbeauftragten verbundenen Aufgaben - dazu gehört insbesondere die Hilfe und Beratung bei Fragen zur Integration - nicht automatisch entfallen, sondern weiterhin im Rahmen der neuen gesetzlichen Pflichten erfüllt werden. Die Verwaltung wird nun prüfen, in welcher Struktur die durch das neue Gesetz definierten Aufgaben umgesetzt werden.

Derzeit sind mit dem Welcome Center, dem Ausländeramt und der Ausländerbeauftragten 3 Stellen im LRA mit Fragen der Integration befasst.

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes muss hier ohnehin eine Überarbeitung des gesamten Prozesses inklusive personeller Fragen erfolgen. Diese Aufgabe muss nach dem Beschluss des Kreistages forciert werden."


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