Ein neues Wohnquartier für HoyWoj?
Ein neues Wohnquartier, das soll sie werden, die »neue Kühnichter Heide«. Ein Drittel Handelsfläche, zwei Drittel Mischfläche. Konkret: Edeka, Aldi, DM und Tierbedarf auf der einen, Wohnhäuser, Ärztehaus und mögliche kleinere Ansiedlungen, wie Restaurants, Apotheke und Kiosk, auf der anderen Seite. Besonders die Ansiedlung neuer Handelsbetriebe sorgt in Hoyerswerda für reichlich Gesprächsstoff. Diese Erfahrung hat auch die Stadtverwaltung gemacht. Wie ein Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen abläuft, darüber informierte die Stadtverwaltung Hoyerswerda jetzt in einem Pressegespräch.
Streitthema Einkaufsstandort
27 Stellungnahmen sind im Mai vergangenen Jahres zum Bebauungsplan »neue Kühnichter Heide« eingegangen. Sieben aus der Einwohnerschaft, sechs von in der Stadt ansässigen Handelsbetrieben und 14 Stellungnahmen erreichten den Fachbereich Bau von Behörden. Ein interessantes Detail: Alle Hinweise betrafen ausschließlich den Teil des festgesetzten Sondergebietes Handel. Einige von ihnen waren überschrieben mit einem Wort, das die Diskussion weiter anheizte: »Gegengutachten«. »Es ist im rechtlichen Sinne kein Gegengutachten, sondern es handelt sich ausdrücklich um eine Stellungnahme zu diesem Planentwurf«, so Heike Krupka, Fachgruppenleiterin Bau- und Liegenschaftsmanagement.
Aufgrund der großen Aufmerksamkeit, die der Neuansiedlung des Einzelhandels zukam, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, den Bebauungsplan aufzuteilen. Der Planentwurf zum Mischgebiet (Nr. 35) ist am 28. November 2023 im Stadtrat bewilligt worden und liegt noch bis zum 26. Januar öffentlich aus. Bis dahin können auch noch Stellungnahmen beim Fachbereich Bau eingereicht werden.
So geht‘s weiter
Mit dem Thema Einzelhandelsfläche (Nr. 33) wird sich nun der Stadtrat beschäftigen. Diesem liegen sowohl die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, als auch die von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge vor - sprich: die Verwaltung hat sich mit jedem Argument aus den eingegangen Stellungnahmen beschäftigt und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Der Abwägungsbeschluss soll zur Stadtratsitzung am 27. Februar zur Abstimmung gestellt werden.Warum vom Eingang der Stellunnahmen bis zur Fertigstellung des Abwägungvorschlages acht Monate vergangen sind, erklärt Heike Krupka damit, dass der Bebauungsplan zur Handelsfläche in einem vollumfänglichen Verfahren geführt wird. Das heißt, der Plan muss sich, neben der Bearbeitung der Stellungnahmen, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Diese umfasst mehrere Gutachten: Ein Artenschutzgutachten, eine Schallimissionsprognose, ein Baugrundgutachten, wassertechnische Berechnungen und ein Einzelhandelsgutachten, welches detailliert untersucht, welche Auswirkungen die Ansiedlung zusätzlicher Handelseinrichtungen auf die bestehende Einzelhandelslandschaft hat.
Darüber hinaus wurde ein Einzelhandelskonzept in Auftrag gegegben, welches alle schon ansässigen Einzelhandelsflächen bewertet und welches in der Stadtratssitzung am 30. Januar zum Votum gestellt werden soll. Eine Einwohnerversammlung zu dem Thema könnte es theoretisch trotzdem noch geben. Denn laut der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Hoyerswerda kann ergänzend zu den Einwohnerversammlungen, die der Stadtrat zweimal jährlich anberaumen muss, »zusätzlich auf Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung bis zu viermal jährlich eine Einwohnerversammlung zu Themen dieses Ausschusses anberaumt werden.«
Wenn jetzt also der Ausschuss für Stadtentwicklung einen entsprechenden Antrag beim Stadtrat stellen würde, eine Einwohnerversammlung zu dem Einzelhandelskonzept einzuberufen, würde das Votum, welches für den 30. Januar vorgesehen ist, vertagt. Stattdessen würde darüber abgestimmt, ob einer Einwohnerversammlung zum Thema Einzelhandelskonzept zugestimmt wird.
300 Seiten zur Entscheidungsfindung
Das Einzelhandelskonzept in seinen Ergebnissen und auch die Ergebnisse aller Gutachten, sind in den neuen Planentwurf eingeflossen. Herausgekommen ist ein circa 300 Seiten langes Dokument, welches die Stadträte voraussichtlich bis zum 27. Februar beschäftigen wird. Danach geht es von vorne los, denn dann heißt es wieder: Öffentlichkeits und Behördenbeteiligung.