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Bautzen und Göda gründen gemeinsamen Standesamtsbezirk

Bautzen. Die Stadt Bautzen und die Gemeinde Göda haben sich auf Grundlage jeweiliger Stadtrats- und Gemeinderatsbeschlüsse geeinigt, einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu gründen. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Oberbürgermeister Karsten Vogt und Bürgermeister Gerald Meyer aus Göda kurz vor Weihnachten.

Der Gödaer Bürgermeister Gerald Meyer, die Standesbeamtinnen Simone Jacob und Sandra Zoch sowie Bautzens Oberbürgermeister Karsten Vogt (v.l.) mit der Vereinbarung über den neuen Standesamtsbezirk.

Der Gödaer Bürgermeister Gerald Meyer, die Standesbeamtinnen Simone Jacob und Sandra Zoch sowie Bautzens Oberbürgermeister Karsten Vogt (v.l.) mit der Vereinbarung über den neuen Standesamtsbezirk.

Bild: Stadtverwaltung Bautzen

»Als Bürgermeister Meyer im vergangenen Jahr auf mich zu kam, um die Möglichkeit des gemeinsamen Standesamtsbezirks zu erläutern, bot ich ihm umgehend Gespräche an. Nun freue ich mich, dass wir gemeinsam eine effiziente Lösung für beide Verwaltungen finden konnten«, so Oberbürgermeister Karsten Vogt. Im Standesamt Bautzen sorgten fünf Standesbeamtinnen 2024 für 145 Trauungen, in etwa gleichbleibend zu 2023.

»Ich möchte der Stadtverwaltung Bautzen, dem Stadtrat Bautzen und dem Gemeinderat Göda danken, dass wir diese Chance ergreifen konnten. Gerade für uns kleine Gemeinden werden die Herausforderungen des demografischen Wandels und der zu leistenden Verwaltungsarbeit immer größer. Diese nun geschaffene Synergie kann auch ein Beispiel für weitere Kooperationen werden«, ordnet Gerald Meyer ein.

Das Standesamt Bautzen beurkundete neben den Trauungen auch 600 Geburten und 1.000 Sterbefälle. 4.000 Personenstandsurkunden, Ehe-, Geburts-, und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften gehören dazu. In Göda wurde bis Mitte Dezember 15 Mal der Bund der Ehe geschlossen. Insgesamt 14 Kinder wurden geboren und 29 Sterbefälle registriert. Zu den Aufgaben gehören neben Trauungen auch Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen. Seit dem 1. November 2024 kam als jüngste gesetzliche Regelung auch das Selbstbestimmungsgesetz in das Aufgabenfeld der Standesämter hinzu. Der gemeinsame Standesamtsbezirk erlangte zum 1. Januar 2025 seine Wirksamkeit.


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