Wer hat Anspruch auf den Dresden-Pass?
Dresden. Wer erhält einen Dresden-Pass, wo wird der Dresden-Pass beantragt und welche Unterstützung erhält man durch einen Dresden-Pass? Antworten darauf gibt der neue Erklärfilm zum Thema.
"Der Dresden-Pass macht Mitmachen möglich", erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und ergänzt: "Der Dresden-Pass bietet Vergünstigungen für Einwohner/innen mit geringem Einkommen. Die Mietrechtsberatung des Mietervereins Dresden ist für jeden und jede mit Dresden-Pass kostenfrei. Auch die Benutzung der Dresdner Bibliotheken ist mit Dresden-Pass gebührenfrei. Preisnachlässe gibt es zum Beispiel in den städtischen Bädern, in Dresdner Museen und Theatern. Der Dresden-Pass berechtigt außerdem zum Kauf von Sozialtickets und weiteren Ermäßigungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben."
Den Dresden-Pass erhalten Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die eine der nachfolgenden Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
- Asylbewerberleistungen
- Kinder, deren Eltern z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen bekommen
Dresden-Pass-Vorteile auf einen Blick:
- kostenlose Mietrechtsberatung
- Erlass der Jahresgebühr in den Städtischen Bibliotheken Dresden
- kostenloser Ferienpass für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 14 Jahren
- kostenlose Teilnahme für Kinder und Jugendliche sowie ermäßigte Teilnahme für Erwachsene an den Kursen der JugendKunstschule Dresden mit ihren Außenstellen (u. a. Club Passage, Palitzschhof)
- kostenloser mobiler Begleitservice der DVB AG für Menschen mit Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweise) und Senioren ab 65 Jahren
- Ermäßigung beim Kauf von Tickets der DVB AG (u.a. Sozialticket)
- ermäßigter Eintritt in kommunale Sportstätten und Bäder
- ermäßigte Schülerbeförderungskosten
- Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung (Alter von 6 bis 18 Jahren)
- ermäßigter Eintritt in kulturelle Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaats Sachsen
Zuständig für den Dresden-Pass ist das Sozialamt. Anträge können im Sozialamt oder in den Bürgerbüros abgegeben werden. Auskunft und Beratung gibt es telefonisch unter der Hotline 0351/4884848, erreichbar Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Antragsformulare und weitere Infos rund um den Dresden-Pass stehen auf der Internetseite www.dresden.de/dresden-pass
(pm/Landeshauptstadt Dresden)