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Wer hat Anspruch auf den Dresden-Pass?

Dresden - fotografiert aus dem City Skyliner.

Dresden - fotografiert aus dem City Skyliner.

Bild: Büttner

Dresden. Wer erhält einen Dresden-Pass, wo wird der Dresden-Pass beantragt und welche Unterstützung erhält man durch einen Dresden-Pass? Antworten darauf gibt der neue Erklärfilm zum Thema.

 

"Der Dresden-Pass macht Mitmachen möglich", erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und ergänzt: "Der Dresden-Pass bietet Vergünstigungen für Einwohner/innen mit geringem Einkommen. Die Mietrechtsberatung des Mietervereins Dresden ist für jeden und jede mit Dresden-Pass kostenfrei. Auch die Benutzung der Dresdner Bibliotheken ist mit Dresden-Pass gebührenfrei. Preisnachlässe gibt es zum Beispiel in den städtischen Bädern, in Dresdner Museen und Theatern. Der Dresden-Pass berechtigt außerdem zum Kauf von Sozialtickets und weiteren Ermäßigungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben."

 

Den Dresden-Pass erhalten Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die eine der nachfolgenden Sozialleistungen beziehen:

 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
  • Asylbewerberleistungen
  • Kinder, deren Eltern z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen bekommen

 

Dresden-Pass-Vorteile auf einen Blick:

 

  • kostenlose Mietrechtsberatung
  • Erlass der Jahresgebühr in den Städtischen Bibliotheken Dresden
  • kostenloser Ferienpass für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 14 Jahren
  • kostenlose Teilnahme für Kinder und Jugendliche sowie ermäßigte Teilnahme für Erwachsene an den Kursen der JugendKunstschule Dresden mit ihren Außenstellen (u. a. Club Passage, Palitzschhof)
  • kostenloser mobiler Begleitservice der DVB AG für Menschen mit Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweise) und Senioren ab 65 Jahren
  • Ermäßigung beim Kauf von Tickets der DVB AG (u.a. Sozialticket)
  • ermäßigter Eintritt in kommunale Sportstätten und Bäder
  • ermäßigte Schülerbeförderungskosten
  • Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung (Alter von 6 bis 18 Jahren)
  • ermäßigter Eintritt in kulturelle Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaats Sachsen

 

Zuständig für den Dresden-Pass ist das Sozialamt. Anträge können im Sozialamt oder in den Bürgerbüros abgegeben werden. Auskunft und Beratung gibt es telefonisch unter der Hotline 0351/4884848, erreichbar Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 16 Uhr.

 

Antragsformulare und weitere Infos rund um den Dresden-Pass stehen auf der Internetseite www.dresden.de/dresden-pass

 

(pm/Landeshauptstadt Dresden)


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