Information für Garagenbesitzende
Auf Grund der Grundsteuerreform sind Kommunen dazu verpflichtet, das Garageneigentum neu zu ordnen. Betroffen sind in Lübben 1.081 Nutzer bzw. Besitzer von Garagen, die auf städtischem Grund errichtet wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht getrennte Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden sowie Gebäuden nicht vor. Das "Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken" (Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchRAnpG) schützte seit dem 01. Januar 1995 das Eigentum der Garagenbesitzer. Mit dem 31. Dezember 2022 sind nunmehr alle Regelungen dieses Gesetzes abgelaufen.
Mit der Vorbereitung der Grundsteuerreform - die mit dem 1. Januar in Kraft trat - sowie der Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung von PKW-Stellplätzen und damit auch Garagen, muss die Situation um die Garagen auf städtischen Grund und Boden neu bewertet werden. Dabei wurde deutlich, dass es grundsätzlich verschiedenste Miet- und Pachtvertragsmodelle gibt.
Zur Bereinigung der komplexen Rechtslage beabsichtigt die Stadtverwaltung Vertragsanpassungen vorzunehmen. Begleitet wird dieses Verfahren durch die entsprechenden Fachausschüsse. Die Stadt Lübben wird über den weiteren Ablauf fortlaufend informieren.