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Der Gang zur Wahlurne

Am 23. Februar finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Damit verbunden gibt es einige wichtige organisatorische Hinweise für alle Wahlberechtigten in Cottbus.

Bild: AdobeStock Christian Schwier

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 2. Februar versendet.

 

Wahllokale am Wahltag

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 23. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis oder Reisepass mit, um sich vor dem Wahlvorstand auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Wahlvorstand jedoch die Arbeit.

 

Briefwahloptionen

Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

- per QR-Code (auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt)

- per E-Mail an wahlen@cottbus.de , online oder durch einen formlosen Brief an die Wahlbehörde

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 18. Februar möglich unter: www.cottbus.de/wahlschein

Persönliche Beantragung und Abholung:

Ab Dienstag, den 4. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden: Stadt- und Regionalbibliothek, Berliner Straße 13/14, 03046 Cottbus

 

Versand der Briefwahlunterlagen:

Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins wird der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 3. Februar erfolgen.

 

Wichtiger Hinweis zur Rücksendung der Wahlbriefe

Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 23. Februar, 18 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Planen Sie den Versand rechtzeitig ein.

Weitere Informationen unter: www.cottbus.de/bundestagswahl


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