2025 erfolgt Wechsel im ÖPNV
Davon betroffen ist auch die Schülerbeförderung. Damit dieser Wechsel für die Abonnenten möglichst reibungslos verläuft, haben betroffene Schüler und Eltern bereits ein erstes Informationsschreiben über die Schulen erhalten.
Bewilligungsbescheid bleibt gültig
Der Fachbereich Schule, Kultur und Sport des Spree-Neiße-Kreises weist darauf hin, dass Eltern bzw. Schüler für diesen Wechsel im ÖPNV keinen neuen Bewilligungsbescheid beim Landkreis beantragen müssen.
Neuer Vertrag mit Cottbusverkehr nötig
Allerdings ist mit dem Verkehrsunternehmen, der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH, ein neuer Vertrag abzuschließen. Das ist zum einen von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 18 Uhr persönlich im Kundenzentrum von Cottbusverkehr in der Stadtpromenade 5 in Cottbus möglich. Mitzubringen ist der Anspruchbescheid des Landkreises sowie ein Foto im Passbildformat bzw. die bereits vorhandene Chipkarte Schüler unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen, da die Schülerfahrausweise sonst nicht ausgegeben werden.
Zum anderen ist eine Bestellung auch per Post möglich. Dazu sind die notwendigen Unterlagen - der Anspruchbescheid in Kopie - an Cottbusverkehr GmbH, Kundenzentrum, Stadtpromenade 5, 03046 Cottbus zu schicken. Der entsprechende Antrag ist unter www.cottbusverkehr.de/tickets-tarife/schueler_azubis_studis zu finden. Die Zusendung der Schülerfahrausweise erfolgt dann innerhalb von 14 Tagen.

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