Zuwendungsbescheid übergeben
»Mit der Erweiterung der Außenanlagen in barrierearmer Gestaltung werden die Betreuungsbedingungen in Stürza wesentlich aufgewertet«, freut sich Landrat Michael Geisler. »Durch die Nutzungsmöglichkeit der Spielanlage außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens schaffen wir Angebote für Eltern und Kinder und steigern die Lebensqualität im ländlichen Raum.«
Am 2. September 2024 zog die Kita »Bachflöhe« in das umgebaute Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Stürza, welches sich direkt neben dem ursprünglichen Standort des Kindergartens befindet. Dadurch stehen weiterhin die bisherigen als Spielplatz genutzten Flächen zur Verfügung. Eine angrenzende Grünfläche soll im Zuge des Umbaus mit in den Spielbereich einbezogen werden.
Mit den Mitteln in Höhe von rund 148.000 Euro ist das Ziel ein Gelände zu schaffen, welches die neue Kita mit dem vorhandenen Spielbereich und der neu entstehenden Fläche verbindet. Vorhandene stark beschädigte und verschlissene Spielgräte werden durch neue Spielgeräte, die auch für Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind, ersetzt oder ergänzt und damit das Miteinander gefördert. Für den Kleinkinderbereich ist eine kleine Kletteranlage und ein neues Spielhäuschen geplant. Der Spielbereich für die größeren Kinder soll um ein Tipi-förmiges Holzhäuschen und eine zusätzliche Sandspielfläche mit Matschbereich in Bachnähe ergänzt werden. Der Zaun um das gesamte Gelände sowie am Bach wird erneuert oder instandgesetzt. Eine naturnahe Umgestaltung und ökologisch wertvolle Bepflanzung des Geländes mit integrierten Sitzgelegenheiten im Grünen runden den Umbau der Außenspielanlage ab. Besonderes Augenmerk liegt insgesamt auf der Herstellung einer barrierearmen Anlage der Spielbereiche.
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach reichte ihr Vorhaben aufgrund des 9. Aufrufes zum Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« vom 4. April 2024 ein. Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.