

Im Zuge der Digitalisierung unserer Schulen werden die Lehrgebäude Schritt für Schritt ans Internet angeschlossen. Dabei kommen neben kabelbasierten auch kabellose Systeme zum Einsatz. Ob WLAN-Strahlung gefährlich für unsere Gesundheit ist, darüber wird gestritten. Einige Studien jedoch lassen auf eine Beeinflussung unseres Körpers durch WLAN-Strahlung schließen. In der »Drucksache 20/5646 vom Deutschen Bundestag vom 14.02.2023« zu Studien im Hinblick auf die biologischen und gesundheitlichen Folgen von HF-EMF kabelloser Kommunikationsgeräte, wie WLAN, heißt es: »In den experimentellen Studien gab es einzelne Hinweise auf Veränderungen der Hirnaktivität, des Hautwiderstands und eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit.« Zudem können negative gesundheitliche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Die Grundschule Berggießhübel ist seit Anfang des Jahres mit einer WLAN-Anlage ausgerüstet. Dabei ist in jedem Klassenraum eine Anlage mit großer Reichweite und starker Strahlung, also Access Points des Typs UniFi 6 Long Ranch, verbaut worden. Eric Frank von der Elterninitiative kritisiert, dass es von derselben Marke Access Points mit deutlich niedrigerer Strahlung gebe, die für Unterrichtszwecke an einer Grundschule ausreichen würden. Ein weiteres Problem der an der Grundschule verbauten Anlage sei zudem, dass es laut der Stadtverwaltung nicht möglich sei, einzelne Access Points einzeln anzusteuern und somit zeitweise vom Netz zu nehmen. So ist diese Anlage im Dauerbetrieb und obwohl das WLAN in der Schule für die Schüler gar nicht bis sehr wenig genutzt wird, kommt es zu einer NonStop-Bestrahlung der Kinder aus aktuell rund zwölf Strahlungsquellen.
Gegen den Betrieb dieser Anlage zog die Elterninitiative Ende Juni vor das Amtsgericht Pirna. Das Amtsgericht nahm die Klage zunächst an, obwohl es feststellte, für diesen Prozess nicht zuständig zu sein. Es folgte eine Weitergabe der Sache an das Verwaltungsgericht. Dabei verstrich viel Zeit und der Kläger, dessen Kind nun auf eine weiterführende Schule gewechselt war, verlor seine Klageberechtigung und musste die Klage zurückziehen.
Viele Widersprüche
Der Bürgermeister von Bad Gottleuba-Berggießhübel, Thomas Peters (CDU), unterstreicht auch weiter die Unbedenklichkeit der Anlage und verwies auf den Sachverstand der zuständigen Experten. Dennoch ließ er eine weitere Messung durch das »Bundesamt für Strahlensicherheit« (BfS) durchführen. Das Ergebnis: alles unbedenklich. Auffällig war dabei allerdings, dass die Strahlung im Standby-Modus genauso hoch war wie im aktiven Betrieb, es also praktisch kein »Standby« bei der Anlage gibt. Dies widersprach Aussagen, welche auf einer Informationsveranstaltung des Bürgermeisters gemacht worden sind. Dies konnte auch Eric Frank feststellen, als er am 29. und 30. September, also freitags und samstags, in der Nähe (rund 70 Meter entfernt) der Schule 23 Strahlungsquellen im 2,4 GHz und auch im 5 GHz-Bereich messen konnte. Die Access Points sind also 24/7 auf voller Leistung. Erstaunlich war zudem, dass die Access Points im Vergleich zur letzten Messung umbenannt worden seien. Können diese also doch separat angesteuert und damit auch aktiviert und deaktiviert werden?
Eric Frank schrieb auch das BfS an und fragte, ob hochfrequente Strahlung (darunter WLAN) die Gehirnaktivität bei Menschen, insbesondere bei Kindern, beeinträchtigen könne. Als Antwort bekam er, dass es nachgewiesen ist, dass elektromagnetische Felder die von Mobilfunk, Bluetooth und WLAN ausgesendet werden, die Gehirnaktivitäten verändert. Müssen wir bei diesem Thema also umdenken?
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