Meißen. Seit 8. Januar wurde die Vorfahrtsregelung auf der Gustav-Graf-Straße und Melzerstraße in den Kreuzungsbereichen Wolynietzstraße - Zscheilaer Straße sowie Pestalozzistraße geändert.
Die Kreuzungsbereiche werden jetzt als gleichrangige Straßen beschildert, so dass eine Rechts-vor Links-Regelung erfolgt.
Auf die Vorfahrtänderung wird mittels mobiler Gefahrenzeichen 101 (Gefahrstelle) mit Zusatzzeichen 1008-30 (Vorfahrt geändert) hingewiesen.
Des Weiteren erfolgt eine feste Beschilderung durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung mit Vorfahrt von rechts) an den genannten Kreuzungen.
Diese Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und soll auch die Geschwindigkeit auf den beiden Straßen herabsetzen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung der geänderten Vorfahrtsregelung in diesen Kreuzungsbereichen gebeten.