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Förderungen auch für Privat

Großenhain. Jetzt sind aktuell für Umbau, Abriss oder Erneuerung auch Fördermöglichkeiten für Privatpersonen möglich. Damit sollen die Innenstädte modernisiert werden und attraktive Kernbereiche der Städte bleiben.

Auch Privatleute können von Stadt- und Landesförderung für Umbauten oder Abriss in Großenhain profitieren. Wichtig ist allerdings: Die Voraussetzungen müssen passen und genau eingehalten werden.

Auch Privatleute können von Stadt- und Landesförderung für Umbauten oder Abriss in Großenhain profitieren. Wichtig ist allerdings: Die Voraussetzungen müssen passen und genau eingehalten werden.

Bild: Archiv

Die vielfältigen Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Sachsen sind ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt und der Modernisierung der städtischen Infrastruktur, darüber informiert jetzt die Großenhainer Stadtverwaltung in einer Erklärung: Private Investoren können im Rahmen städtebaulicher Zielstellungen Fördermittel bei der Stadtverwaltung Großenhain beantragen.

Aktuelle Fördergebiete der Stadt sind das Fördergebiet Stadtumbau »Äußerer Stadtring (2012 bis 2020)« sowie »Großenhain Zentrum – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren incl. Verfügungsfonds (SOP/LZP)«. Förderung von Maßnahmen im Bund-Länder-Programm »Stadtumbau – Programmteil Rückbau« von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden.

Die bereitgestellten Finanzierungen dienen dabei der Unterstützung von Stadtumbaumaßnahmen im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Diese Stadtumbaumaßnahmen dienen der städtebaulichen Anpassung an die demografische Entwicklung und der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Stadtteilen, in denen ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist. Die Voraussetzung für diese private Förderung ist, dass sich die Maßnahme in einem abgegrenzten Stadtumbaugebiet befindet und dass die Eintragung im Grundbuch festgeschrieben ist: Es darf zehn Jahre kein Mietwohnungsbau erfolgen.

Gefördert werden: Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen, Aufwendungen für den Rückbau, Aufwendungen für die einfache Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung (Begrünung) sowie notwendige Planungsleistungen. Eine Auszahlung der Förderung kann erst erfolgen, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe der Auszahlung ist begrenzt, d.h. die Grenze liegt bei 110 Euro/Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche.

Auch beim »Großenhain Zentrum - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren incl. Verfügungsfonds (SOP/LZP)« kann Geld für die Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden sowie der Außenanlagen im Fördergebiet »Großenhain Zentrum« in Höhe von 25 Prozent gewährt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist ein schriftlicher Weiterleitungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet. Wichtig ist: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Städtebaufördermittel besteht nicht. Interessierte Bürger können sich bei Fragen an die Stadtverwaltung, Geschäftsbereich Bau, Frau Schumacher, Tel. 03522/304252, wenden oder sich auf der Homepage www.grossenhain.de in der Rubrik »Bürger - Wohnen und Leben in Großenhain« informieren.

Förderung über LEADER-Entwicklungsstrategien: Großenhain ist mit seinen Ortsteilen in zwei unterschiedlichen Gebietskulissen zur Förderung des ländlichen Raumes vertreten. Für Teile der Stadt Großenhain, die Ortsteile Folbern, Rostig, Skassa, Weßnitz und Zschauitz können sich Vorhabenträger an den Verein Dresdner Heidebogen e.V. wenden. Für Projekte in den Ortsteilen Bauda, Colmnitz, Görzig, Krauschütz, Nasseböhla, Skäßchen, Skaup, Strauch, Stroga, Treugeböhla, Uebigau, Walda-Kleinthiemig, Wildenhain und Zabeltitz können Fördermittel über den Elbe-Röder-Dreieck e. V. beantragt werden.

Infos online: www.heidebogen.eu und www.elbe-roeder.de


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