

Die vom Landtag beschlossene Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten ist seit wenigen Tagen rechtskräftig. Auch die großen Vermieter in der Region rüsten jetzt in Neubauten oder Sanierungsobjekten die kleinen „Lebensretter“ nach. Wie jetzt aus einer Erhebung des Messdienstleisters Kalorimeta hervorgeht, müssen im Freistaat Sachsen so jährlich rund 7.000 Wohnungen und 35.000 Wohnräume neu mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. So auch in Riesa und Großenhain. Bei der Wohnungsgesellschaft Riesa wird kräftig nach gerüstet. „Bei uns werden die in der Sanierung befindlichen Wohnungen entsprechend der neuen Verordnung alle Schlafräume, Wohnzimmer und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet“, erklärt Sprecherin Susan Eisenreich. Allerdings werde dies bereits seit 2009 auf freiwilliger Basis gemacht, d.h. alle Objekte, die seit 2009 saniert wurden verfügen über Rauchwarnmelder. Bisher sei es aber noch nicht geplant, auch die übrigen Wohnungen damit auszustatten. „Durch verschiedenste Mitteilungen haben wir in den vergangenen Jahren regelmäßig zum Thema Brandschutz und Rauchwarnmelder informiert und die Mieter für das Thema sensibilisiert“, fügt sie an und appelliert an die eigene Vorsorge. Auch bei der Wohnungsgenossenschaft Riesa steht diese sensible Frage ganz oben auf der Tagesordnung. „Die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen wir“, versichert Vorstandsvorsitzende Kerstin Kluge. In Neu- und Umbauten werden alle Räume in denen Menschen schlafen sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet. Sobald der Gesetzgeber in Sachsen vorschreibe, dass auch in allen Bestandsgebäuden Rauchmelder nachzurüsten sind, werde man auch dieser Forderung nachkommen. „Vorher fehlt uns die rechtliche Grundlage, wir müssten auf die Freiwilligkeit hoffen und hätten am Ende einen Wohnungsbestand mit einem differenzierten Ausstattungsgrad“, so Kluge. Sachsen baut derzeit (noch) auf Freiwilligkeit, sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters. „Dementsprechend steht es auch jedem unserer Wohnungsnutzer frei, in Eigenregie Rauchmelder anzubringen und so für mehr eigene Sicherheit zu sorgen.“ Ein Problem könnte sich bei der Wartung und regelmäßigen Funktionskontrolle abzeichnen. „Wie bei allen Sicherheitstechniken, so kosten natürlich auch Rauchmelder Geld. Dies gilt nicht nur für die Erstanschaffung, sondern vor allem für die jährliche Wartung nach DIN 14676. Diese kann nur vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet Termine in den Wohnungen der Nutzer. In der Vergangenheit haben wir alle Erfassungsgeräte wie Wasseruhren, Heizkostenverteiler usw. mit Funk ausgestattet, um von den jährlichen Wohnungsterminen weg zu kommen. Mit den Rauchmeldern fallen wir leider wieder auf jährliche Wohnungsbegehungen zurück, mit allen Problemen, die damit verbunden sind“, gibt Kluge zu bedenken. Einige Bewohner seien zu Terminen nicht da oder vereinbarten erst gar keine. Neben der erheblichen logistischen Belastung für Nutzer und Verwaltung erhöhten sich natürlich die ohnehin schon teuren Betriebskosten wieder ein Stück, denn die Wartungen sind umlagefähig. Vor diesen Problemen sieht sich auch Thomas Schippmann, Technischer Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Großenhain und Umgebung eG. Die Geräte werden angemietet und von einer Fremdfirma regelmäßig gewartet. Allerdings braucht sich keiner vor schnell schwächelnden Akkus oder unverhofften Fehlalarmen zu fürchten. „Die Zehn-Jahres-Akkus halten schon eine ganze Menge aus und sind besonders zuverlässig“, fügt Schippmann an. Er lässt derzeit im Rahmen der Sanierung in 23 Wohnungen an der Bobersberg Straße Rauchmelder einbauen. Allerdings kann auch jeder seine eigenen vier Wände in Eigenregie schützen, doch die Feuerwehr warnt vor einer unsachgemäßen Installation der Rauchwarnmelder. Diese kann zu kostspieligen Fehleinsätzen führen.