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Der erste Schultag rückt näher

Großenhain. Jetzt Schulanmeldung an Großenhainer Schulen erledigen

Für viele junge Großenhainer steht im nächsten Jahr der Schulstart an. Jetzt müssen die Anmeldungen dafür erfolgen.

Für viele junge Großenhainer steht im nächsten Jahr der Schulstart an. Jetzt müssen die Anmeldungen dafür erfolgen.

Bild: Pixabay

Alle Kinder, die vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, werden zum 21. August 2023 schulpflichtig. Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) zu folgenden Terminen und Zeiten statt:

 

1. Grundschule Großenhain: Montag, 5. September, und Mittwoch, 7. September, jeweils von 8 bis 11 Uhr und von 13 Uhr bis 16.30 Uhr

2. Grundschule Bobersberg: Montag, 5. September, bis Donnerstag, 8. September, jeweils von 8 bis 11 Uhr und Dienstag, 6. September, von 13 bis 16.30 Uhr

4. Grundschule Am Schacht: Dienstag, 6. September, und Donnerstag, 8. September, jeweils von 8 bis 11 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr

Grundschule Zabeltitz: Montag, 5. September, und Donnerstag, 8. September, jeweils von 8 bis 11 Uhr und am Mittwoch, 7. September, 13 bis 16.30 Uhr

 

Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin vereinbart werden.

Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule Bobersberg und die 4. Grundschule Am Schacht wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen.

Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (03522/304216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de (Stadt/ Stadtrecht/Satzungen & Verordnungen/Kita-Schulen-Sport-Kultur.

Achtung: Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen trotzdem zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.


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