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Farrar/pm

30-jähriges Sanierungsprojekt abgeschlossen

Meißen. Die Stadt Meißen blickt auf einen über 30-jährigen erfolgreichen Prozess der Altstadtsanierung zurück. Das vom Stadtrat 1991 beschlossene erste Sanierungsgebiet »Historische Altstadt« war dafür ein wichtiger Grundstein.

Zahlreiche alte Häuser der Altstadt - hier am Beginn der Görnischen Gasse - wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen des Förderprojektes »Historische Altstadt« saniert.

Zahlreiche alte Häuser der Altstadt - hier am Beginn der Görnischen Gasse - wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen des Förderprojektes »Historische Altstadt« saniert.

Bild: Farrar

Hier konnten dank des Einsatzes von Fördermitteln von Bund, Land und Kommune eine Vielzahl öffentlicher Maßnahmen umgesetzt werden, welche zur Aufwertung des Gebietes, modernisierten Gebäudebestand und somit zur attraktiven Altstadt beigetragen haben.

 

Die Möglichkeiten der Förderung und der erhöhten Abschreibungen nutzten zahlreiche private Grundstückseigentümer zur Restaurierung, Modernisierung und letztlich zum Wiederaufbau ihrer Häuser und leisteten damit einen enormen Beitrag zum Erhalt der historischen Altstadt. Zusammen mit den durch die Sanierung ergriffenen Chancen und der erhaltenen Förderung ging allerdings auch die Verpflichtung durch den Gesetzgeber (Bund) einher, die von der Wertsteigerung der Grundstücke profitierenden Eigentümer durch sogenannte Ausgleichsbeträge an der Finanzierung der Sanierung zu beteiligen.

 

Dankenswerterweise ergriffen 373 Grundstückseigentümer bis zur Schließung des Sanierungsgebietes 2019 die Chance, den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen. Die dadurch eingenommen rund 850.000 Euro kamen dem Sanierungsgebiet »Historische Altstadt« für zusätzliche Maßnahmen zu Gute. Die Neugestaltung des Platzes hinter der Frauenkirche und die Neugestaltung des Kändlerparks sind hierfür gelungene, das Stadtbild aufwertende, Beispiele.

 

Nach Aufhebung und Schließung des Sanierungsgebietes durch den Stadtrat 2019 hat die rechtlich verpflichtende Erhebung des Ausgleichsbetrags für alle Grundstückseigentümer zu erfolgen, die nicht vorzeitig abgelöst haben. Grundlage bildet das Gutachten des Ausschusses des Landkreises über die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung.

 

In diesem Rahmen wurden 161 Bescheide in Höhe von rund 620.000 Euro bis Ende 2023 erlassen. Die Erhebung des nicht vorzeitig abgelösten Ausgleichsbetrages per Bescheid bildet nun den Abschlusspunkt des Sanierungsgebietes »Historische Altstadt«.


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