

Um alle Löcher im Haushalt zu stopfen, reicht das aber nicht. Im März hatte der Kreistag einen Finanzplan beschlossen. Jetzt geht es darum, diesen auch genehmigt zu bekommen. Immerhin sieht sich die Verwaltung inzwischen bei den Verhandlungen auf einem vernünftigen Weg. »Wir sind mit dem Freistaat in guten Gesprächen«, sagt Landrat Stephan Meyer. Dabei geht es auch um eine Bedarfszuweisung für 2023 und 2024. Die Kreisverwaltung hat für dieses Jahr 20 Millionen Euro beantragt und für kommendes Jahr nochmal 19 Millionen Euro.
Doch wie lange könnte es noch dauern, bis die haushaltslose Zeit vorbei ist? Wohl eine ganze Weile. Anfang Juli ging es um eine Konkretisierung der Kostensteigerungen. Heißt: Die Verwaltung muss der zuständigen Landesdirektion konkret darlegen, wie das dicke Minus zustande gekommen ist. Auf rund 18 Millionen mehr pro Jahr im Sozialbereich und 11,6 Millionen Euro mehr im Jugendhilfebereich beziffert der Kreis die Kostensteigerungen. Dazu kommen höhere Ausgaben etwa durch Tarifsteigerungen, im ÖPNV und im Bereich Asyl.
Bis 10. Juli mussten die Zuarbeiten an die Landesdirektion geschickt sein. Und dann mahlen die Mühlen. Der Landrat hofft, dass der Haushalt im frühen Herbst genehmigt sein könnte, geht aber auch davon aus, dass sich der Kreistag vorab nochmal mit dem Haushaltsstrukturkonzept befassen muss. Das ist im Kreistag im März knapp nicht angenommen worden. Die Verwaltung rechnet aber damit, dass das Finanzministerium die Genehmigungsfähigkeit und Bedarfszuweisungen an Auflagen knüpfen wird. Ob es zum Haushalt eine Sondersitzung des Kreistages gibt oder die nächste reguläre Sitzung im Oktober genutzt wird, hängt davon ab, wie schnell sich das Finanzministerium meldet.
»Ich wünschte mir natürlich auch, dass die Verhandlungen schneller gingen«, räumt der Landrat ein. Das halbe Jahr ohne genehmigten Haushalt lähme natürlich das Handeln. Ämter müssen immer abwägen, welche Aufgaben gesetzlich verpflichten seien und wo der Kreis vertraglich gebunden ist. Denn ohne genehmigten Haushalt dürfen nur diese Pflichtaufgaben erfüllt werden. »Von den Amtsleitern kommt auch immer wieder die Frage, wie sie mit neuen Anträgen umgehen sollen. Dürfen sie überhaupt etwas beantragen«, so Meyer. Seine Antwort: Ja. Die Verwaltung werde weiterhin Anträge für Landes- und Investitionsprogramme stellen, dort aber einen Haushaltsvorbehalt hineinformulieren. »Wir können es uns nicht leisten, dass durch die haushaltslose Zeit keine weitere Entwicklung stattfindet«, so der Landrat.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, der Haushalt sei vom Kreistag im Mai beschlossen worden. Tatsächlich fand die entsprechende Sitzung im März statt. Wir haben den Fehler korrigiert.