

„Das saisonale Kurzarbeitergeld ist eine echte Winter-Brücke für die Beschäftigten auf dem Bau. Anspruch hat, wer im Bauhauptgewerbe oder im Dachdecker- oder Gerüstbauerhandwerk arbeitet. Aber auch Garten- und Landschaftsbauer können das Kälte-Geld bekommen“, erklärt Peter Schubert. Nach Angaben des IG BAU-Bezirksvorsitzenden gibt es im Kreis Görlitz damit 359 Betriebe, für die die Regelung in Frage kommt. Beim „Saison-Kug“ erhält jeder Beschäftigte von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Die Leistung wird von der Arbeitsagentur übernommen. Schubert empfiehlt: „Am besten sollten die Chefs den Antrag schon jetzt stellen. Sie ersparen den Beschäftigten so die Winter-Arbeitslosigkeit. Und wenn es wärmer wird, können die Unternehmer wieder auf ihre qualifizierten Fachkräfte bauen und müssen nicht neu suchen.“