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Kälte-Geld statt Kündigung

„Frost-Schutz“ für Jobs auf dem Bau: Wenn im Winter auf den Baustellen im Kreis Görlitz nichts mehr geht, müssen die Beschäftigten trotzdem nicht zum Arbeitsamt gehen. Denn das Saison-Kurzarbeitergeld sorgt dafür, dass Maurer & Co weiter beschäftigt bleiben. Darauf hat die IG BAU Ostsachsen hingewiesen. Wichtig sei aber, dass die Bau-Unternehmen das „Saison-Kug“ rechtzeitig beantragten.
Wenn sich im Winter kein Stein mehr rührt auf dem Bau, drohen den Beschäftigten oft Entlassungen. Das muss aber nicht sein, sagt die IG BAU. Die Lösung heißt Saison-Kurzarbeitergeld: Damit können Bauarbeiter weiter im Betrieb beschäftigt bleiben. Foto: Holger Göhl/IG BAU

Wenn sich im Winter kein Stein mehr rührt auf dem Bau, drohen den Beschäftigten oft Entlassungen. Das muss aber nicht sein, sagt die IG BAU. Die Lösung heißt Saison-Kurzarbeitergeld: Damit können Bauarbeiter weiter im Betrieb beschäftigt bleiben. Foto: Holger Göhl/IG BAU

„Das saisonale Kurzarbeitergeld ist eine echte Winter-Brücke für die Beschäftigten auf dem Bau. Anspruch hat, wer im Bauhauptgewerbe oder im Dachdecker- oder Gerüstbauerhandwerk arbeitet. Aber auch Garten- und Landschaftsbauer können das Kälte-Geld bekommen“, erklärt Peter Schubert. Nach Angaben des IG BAU-Bezirksvorsitzenden gibt es im Kreis Görlitz damit 359 Betriebe, für die die Regelung in Frage kommt. Beim „Saison-Kug“ erhält jeder Beschäftigte von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Die Leistung wird von der Arbeitsagentur übernommen. Schubert empfiehlt: „Am besten sollten die Chefs den Antrag schon jetzt stellen. Sie ersparen den Beschäftigten so die Winter-Arbeitslosigkeit. Und wenn es wärmer wird, können die Unternehmer wieder auf ihre qualifizierten Fachkräfte bauen und müssen nicht neu suchen.“


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