

Die Stadt Görlitz hat als Ortspolizeibehörde eine Verordnung zum „Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Erzeugnisse an Silvester“ erlassen. Das Verbot für Böller, Raketen & Co gilt für die Bereiche Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche. Die Verordnung tritt am 31. Dezember um 22 Uhr in Kraft und am 1. Januar um 2 Uhr außer Kraft. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von 5 bis 1000 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden. Bereits in den vergangenen Jahren hatte es für den Bereich um die Altstadtbrücke vergleichbare Verbote gegeben. Auch viele andere Städte haben für 2019 feuerwerksfreie Zonen eingerichtet, also das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Teilen des Stadtgebiets verboten. Gründe sind meist die Feinstaubbelastung durch das Feuerwerk und Sicherheitsbedenken. Verbote gibt es beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Augsburg, Landshut, Nürnberg und Hamburg. In diesem Jahr war, auch ausgelöst durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), eine Diskussion um das Silvesterfeuerwerk entbrannt. Die DUH hatte im Juli und Oktober für insgesamt 98 Städte, darunter auch Görlitz und Zittau, einen formalen Antrag auf Erlass eines kommunalen Feuerwerks-Verbots gestellt. Laut der DUH herrschen am ersten Tag eines jeden Jahres in deutschen Städten aufgrund des Silvester-Feuerwerks teils Rekord-Feinstaubbelastungswerte von 1000 µg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele tausend Verletzte. Zahlreiche Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge. Einen direkten Zusammenhang mit den Forderungen der DUH gibt es beim Görlitzer Böllerverbot allerdings nicht. Schließlich gibt es das Feuerwerksverbot an der Altstadtbrück schon seit mehreren Jahren. „Es ist Tradition geworden, den Jahreswechsel an der Altstadtbrücke zu feiern. Durch die Ansammlung mehrerer hundert Menschen wird dieser Bereich stark frequentiert. Der Fahrzeugverkehr ist in dieser Zeit nicht gefahrlos möglich. Vor dem Verbot wurde mitgeführte Pyrotechnik zum Teil unkontrolliert und auf andere Personen gerichtet abgeschossen. Das Verletzungsrisiko für anwesende Personen war sehr hoch. Erschwerend kam oft dazu, dass in Deutschland verbotene, besonders gefährliche Pyrotechnik abgebrannt wurde. Darüber hinaus wären auch Sachbeschädigungen von öffentlichem und privatem Eigentum zu erwarten. Mit dieser Verordnung wird das Gefährdungspotential wesentlich reduziert“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Ein Zusammenhang mit Fragen des Umweltschutzes bestehe nicht.