

Im Oktober hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren zu Weißwassers Beitritt zum Wasserzweckverband »Mittlere Neiße-Schöps« abgelehnt. Begründet wurde das damit, dass das Bürgerbegehren aus Sicht der Stadt nicht zulässig sei, weil ein Bürgerentscheid zum Beitritt nicht mehr durchführbar sei. Das wiederum begründete man damit, das bereits Beitrittsverträge unterzeichnet waren, bevor das Begehren bei der Stadt angezeigt wurde.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrats eingelegt. Über den muss jetzt die Rechtsaufsichtsbehörde laut § 25 Absatz 4 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung entscheiden. »Die Unterlagen werden zusammengestellt und der Rechtsaufsicht zur Prüfung übermittelt«, heißt es aus der Stadtverwaltung. Sobald eine Entscheidung der Rechtsaufsicht vorliegt, werde man darüber informieren.
Die Frage, wie die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Weißwasser zukünftig geregelt wird, beschäftigt Stadt und Stadträte schon seit über zwei Jahren. Man entschied sich schließlich für die Option der Rekommunalisierung. Ein Weg, den auch die Umlandgemeinden gehen. Damit waren die Stadtwerke das Wassergeschäft los. In Zukunft soll es eine neue kommunale Gesellschaft übernehmen. Das Bürgerbegehren, für das über 1600 Unterschriften zusammenkamen, hatte zum Ziel, dass über die Frage, ob die Stadt dem Wasserzweckverband beitritt und damit die Wasserversorgung rekommunalisiert wird, per Bürgerentscheid abgestimmt wird.