Wichtige Corona-SMS
Am 14. Februar ging das neue SMS-Verfahren des Landkreises Bautzen an den Start. Es soll vor allem die Kontaktnachverfolgung beschleunigen und das Gesundheitsamt entlasten.
Kurz und knapp zusammengefasst:
- Seit dem 14. Februar gilt das SMS-Verfahren im Landkreis Bautzen.
- Es wurde vom sächsischen Softwareentwickler »Simba n3« programmiert.
- Das SMS-Verfahren ist sicher und einfach in der Bedienung.
Darum wurde die Corona-SMS eingeführt
Die Omikron-Virusvariante führt zu einem schnellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen. Auch Genesene, Geimpfte und Geboosterte sind davon betroffen.Derzeit muss das Bautzener Gesundheitsamt täglich rund 1.000 Fälle registrieren und die Betroffenen anrufen. Mit Aktionstagen und der Einbindung eines Callcenters versucht das Amt, das gestiegene Arbeitsvolumen zu bewältigen. Dennoch müssen Infizierte bereits jetzt einige Tage auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten.Es wird damit gerechnet, dass die Situation sich in den kommenden Tagen noch deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund wurde das bereits in anderen Landkreisen eingesetzte SMS-Verfahren einer vogtländischen Firma nun auch für den Landkreis Bautzen freigeschalten. Ziel ist es, eine schnelle Information der Betroffenen zu realisieren und weitere Fachverfahren im Landratsamt aufrecht zu erhalten.
So funktioniert die Corona-SMS
Bei Corona-Verdacht durchgeführte PCR-Tests werden in Laboren ausgewertet. Ist der Test positiv, setzt das Labor über das bundesweite Meldesystem Demis eine digitale Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ab. Diese Meldung löst den Versand einer SMS des Landratsamtes aus. Mit der SMS versendet die Behörde den Link zu einer Online-Selbstauskunft sowie eine neunstellige TAN. Nach erfolgreicher Anmeldung mit der TAN und Handynummer können durch die Bürgerinnen und Bürger per Selbstauskunft persönliche Angaben, Kontaktpersonen, eventuelle Symptome, der Impfstatus und weitere Informationen angegeben werden. Bisher werden diese Daten telefonisch durch das Gesundheitsamt erhoben. Mit diesen digital an das Gesundheitsamt übermittelten Daten kann durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bautzener Corona-Teams auch ohne telefonische Kontaktaufnahme eine ausreichende Dokumentation der zu übermittelnden Informationen sowie die Erstellung der Absonderungs- und Quarantänebescheide erfolgen.
Das müssen Bürgerinnen und Bürger beachten
Unabhängig davon, wo der PCR-Test durchgeführt wird: Die Angabe einer Handynummer beim Test ist zwingend, um den neuen Service der Corona-SMS nutzen zu können. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die testdurchführende Person aktiv um die Aufnahme der Handynummer statt einer Festnetznummer zu ersuchen. Diese muss dann in den auszufüllenden OEGD-Schein für das Labor eingetragen werden.Wird der Service der Corona-SMS genutzt, ruft das Gesundheitsamt nicht mehr an. Der Absonderungsbescheid wird dann automatisch zugesendet. Die Nutzung der Online-Selbstauskunft ist freiwillig und wird vom Gesundheitsamt erbeten. Dank der Selbstauskunft erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch trotz Omikron zeitnah eine Rückmeldung vom Amt, die beispielsweise für Arbeitgeber und Schule unerlässlich ist.

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