Sandro Paufler

Oberbürgermeister darf kein Standesbeamter werden

Der Oberbürgermeister Alexander Ahrens wollte zum Standesbeamten ernannt werden und so im Standesamt für Entlastung sorgen. Der Stadtrat erteilte dem Vorschlag eine Absage. Der Ob ließ die Entscheidung nicht auf sich sitzen und ging in Widerspruch. Jetzt müssen die Stadträte zu einer Sondersitzung antreten.
Der Oberbürgermeister Alexander Ahrens wollte sich zum Standesbeamten ernennen lassen. Über diese Entscheidung muss nun in einer Sondersitzung der Stadtrat ein zweites Mal entscheiden. Foto: spa

Der Oberbürgermeister Alexander Ahrens wollte sich zum Standesbeamten ernennen lassen. Über diese Entscheidung muss nun in einer Sondersitzung der Stadtrat ein zweites Mal entscheiden. Foto: spa

Wer hätte gedacht, dass man sich vom Oberbürgermeister höchstpersönlich trauen lassen kann? Die Sächsische Personenstandsverordnung, also die Instanz, die sich um die rechtlichen Belange der Eheschließung kümmert, macht es möglich. Denn laut Paragraph 1, Absatz 3 der Verordnung, können Gemeinden ihre Bürgermeister und Beigeordneten zu Eheschließungsstandesbeamten bestellen. Vorrausetzung dafür ist ein dreitägiges Seminar, das Gemeinde- und Stadtoberhäupte mit Erfolg absolvieren müssen. Genau dieses Seminar hatte der Oberbürgermeister Alexander Ahrens absolviert und wollte sich fortan neben seiner Arbeit als Oberbürgermeister an den Wochenenden als Standesbeamter widmen. Die Intention Ahrens dahinter? Er möchte die Standesamt-Mitarbeiter in ihrer Arbeit entlasten. Emotionale Diskussionen im Stadtrat Damit der Oberbürgermeister tatsächlich als Standesbeamter aushelfen kann, fehlte nur noch die entsprechende Mehrheit im Stadtrat. Als die Beschlussvorlage im letzten Stadtrat vorgestellt wurde, kam es allerdings zu deutlichen kritischen Stimmen vereinzelter Stadträte. Am Ende wurde die Diskussion emotional. Stadträte sehen die Aufgaben des Oberbürgermeisters woanders Die CDU-Stadträtin Monika Vetter fand die Idee des Oberbürgermeisters zwar ehrenwert, aber im Hinblick auf den Strukturwandel und weitere wichtige Projekte für Bautzen, sehe sie die Aufgaben von Alexander Ahrens woanders. Der fraktionslose Stadtrat Dr. Dirk Lübke hatte nach der Anzahl der Eheschließungen gefragt. Der CDU-Stadtrat Tobias Schilling befürchte, dass mit der Möglichkeit, sich vom Oberbürgermeister trauen zu lassen, ein regelrechter Boom entstehen würde und damit die Standesbeamten noch mehr belastet würden. Der Oberbürgermeister äußerte sich verwundert, dass es im Vorfeld keine Diskussionen dazu gab. Die Beschlussvorlage wurde mit 13 Stimmen – zum Unmut des Oberbürgermeisters - abgelehnt. 10 Stadträte enthielten sich, nur vier waren dafür.   Oberbürgermeister geht in Wiederspruch Alexander Ahrens möchte die Entscheidung nicht auf sich sitzen lassen und legte kürzlich Widersprich gegen den Stadtratsbeschluss ein. Laut Gemeindeordnung ist das auch sein gutes Recht. Die Stadträte müssen nun am 10. November zu einer Sondersitzung antreten und wiederholt über die Berufung zum Standesbeamten des Oberbürgermeisters entscheiden. Ob sich bis dahin die Meinung der Stadträte geändert hat, bleibt abzuwarten.


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