Noch keine Entscheidungen
In Radeberg hat der Stadtrat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, den Widersprüchen der Bürgerinitiative gegen die Beschlüsse des Stadtrates vom Juni 2024 nicht abzuhelfen. Damals hatte der Stadtrat mit mehrheitlich gefassten Beschlüssen festgestellt, dass die zwei eingereichten Bürgerbegehren, die sich gegen die Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne von zwei Gewerbegebieten richten, nicht zulässig sind. Das Widerspruchsverfahren wird somit dem Landratsamt des Landkreises Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
In Arnsdorf stand der Beschlussantrag der Zukunftsinitiative Arnsdorfer Gemeinde (ZAG) zur rechtlichen Prüfung auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung. Doch die ZAG hat den eigenen Antrag mit der Begründung zurückgezogen, dass man habe sich rechtliche Meinung eingeholt. Die Räte haben der Rücknahme zugestimmt. Das Bürgerforum hat dies zum Anlass genommen, um für die Zulässigkeitsprüfung eine Sondersitzung zu beantragen, um dies aus Kosten- und Organisationsgründen im Zuge der wahrscheinlich stattfindenden Bundestagswahl mitentscheiden zu lassen. Wenn es keine Bundestagswahl im Februar gibt, werde über die Zulässigkeit des Begehrens regulär in der Januar-Gemeinderatssitzung entschieden. Dann bräuchte es einen separaten Abstimmungstermin, der innerhalb von 3 Monaten liegen muss.
Die Bürgerinitiative in Arnsdorf hat ihr Anliegen nun auch auf einer Internetseite veröffentlicht. Diese ist zu finden unter www.buergerentscheid-arnsdorf.de.