Illegale Wolfstötungen
Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April endet, wurden bereits 33 tote Wölfe erfasst. Bei den meisten tot aufgefundenen Tieren handele es sich um Verkehrsunfälle, gefolgt von illegalen Tötungen. Im aktuellen Monitoringzeitraum habe sich im Vergleich zum vorherigen Monitoringjahr die Anzahl der illegal getöteten Wölfe von zwei auf vier Tiere verdoppelt. Drei Fälle ereigneten sich im Landkreis Bautzen, einer im Landkreis Görlitz. Da es sich bei den Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen höher ist, so die Mitteilung beider Landesämter
In diesen aktuellen vier Fällen ermittelt das Landeskriminalamt Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz. Zwei Wölfe wurden durch illegalen Beschuss getötet. Die beiden anderen Tiere verendeten qualvoll an den Verletzungen durch ausgelegte Köder. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an das Landeskriminalamt Sachsen unter 0800/ 855 20 55 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle ergeht insbesondere an Hundehalter in den betroffenen Landkreisen Bautzen und Görlitz der Hinweis, ihre Tiere entsprechend anzuleinen und auf Abruf zu halten. Verdächtige Köder sollten umgehend gemeldet werden.
Das Sächsische Wolfsmonitoring dokumentiert und bewertet sämtliche Wolfshinweise im Freistaat. Neben Sichtungsmeldungen, Aufnahmen von Wildkameras oder Losungsfunden werden in diesem Rahmen auch Totfunde von Wölfen registriert. Diese getöteten Tiere werden in der Regel durch das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung geborgen und in der Folge zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin zu weiteren Untersuchungen verbracht.
Durch das aktuelle Monitoring haben Mitarbeiter des LUPUS Instituts in Wolfslosungen Köderreste aufgefunden sowie eine ausgelegte, bereits geschlossene Schlagfalle. Ob die Wölfe, die diese Köder ausgeschieden haben, dies überlebten, ist derzeit nicht geklärt. Gegenwärtig wird geprüft, ob es stark verletzte oder beeinträchtigte Tiere in den betroffenen Regionen gibt.
Die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden.