Drei Monate mehr Zeit für die Grundsteuererklärung
Wer sich gerade mit Zugangscode, Verifizierung und dem Geoportal beschäftigt, um seine Grundsteuererklärung fristgerecht abzusenden, der kann vorerst aufatmen. Die Abgabe soll jetzt spätestens am 31. Januar 2023 erfolgen. Bisher hat nicht einmal jeder dritte Haus- und Grundstücksbesitzer die benötigten Daten an das Finanzamt übermittelt.
Während der Besitzer eines privaten Hauses mit Grundstück und Nebengelass seine Daten noch relativ einfach sammeln und verschicken kann, auch ohne Elster, mit dem vom Bundesministerium der Finanzen eingerichteten Zugangs "Grundsteuererklärung für Privateigentum", wird es bei dem Besitz mehrerer Flurstücke mit unterschiedlicher Nutzung schon aufwendiger. Gerade bei Land- und Forstwirtschaft sind Besitztümer über Jahre vererbt worden. Mancher weiß nicht einmal genau, wieviel Flurstücke ihm gehören. Dann kommen komplizierte Fragebögen, mehrseitige Erklärungen und die Suche nach fehlenden Angaben. Das sorgt für Stress und Frust.
Was sagen die Bautzener Bürgerinnen und Bürger
Bei einer Befragung verleihen alle ihrer Erleichterung Ausdruck. Einige Bürger berichten von vergeblichen Versuchen, sich Zugang zu den verschiedenen Portalen zu verschaffen. Ein Mann mittleren Alters erklärt, er hätte darüber nachgedacht, die angedrohten Bußgelder zu zahlen. Er hätte einfach keine Lust auf das Thema. Bei der Abgabe der Erklärung in Papierform müssen immer gleiche Angaben auf jedem Blatt wiederholt eingetragen werden. Keiner der Befragten gab an, die Erklärung schon verschickt zu haben.
Und dann?
Wussten Sie schon, dass ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen? Wie viel Grundsteuer die Eigentümer ab 2025 zahlen müssen, wird noch eine Zeit unbekannt bleiben.