Katrin Demczenko

Aktionstag widmet sich kleinen Lebensrettern

Hoyerswerda. Das Leben der eigenen Familie will jeder Mensch beschützen. Rauchmelder sind dabei eine unverzichtbare Hilfe.
Tino Gasch, Carsten Deckert und Uwe Benusch (v.l.) schilderten zum Aktionstag, warum Rauchmelder in jeden Haushalt gehören.

Tino Gasch, Carsten Deckert und Uwe Benusch (v.l.) schilderten zum Aktionstag, warum Rauchmelder in jeden Haushalt gehören.

Bild: K. Demczenko

Sie bemerken rechtzeitig jeden Wohnungsbrand, weil sie beständig die Konzentration von Rauchpartikeln in der Raumluft und je nach Modell auch einen starken Anstieg der Raumtemperatur messen, erklärt Carsten Deckert, Sachbearbeiter für vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr Hoyerswerda, auf dem Rauchmeldertag am 13. Oktober.

 

Im Ernstfall gilt: vom Qualm fernhalten und Feuerwehr rufen

Das laute Pfeifen der kleinen Lebensretter an der Decke weckt Menschen insbesondere nachts, denn nur wer wach ist, kann sofort die 112 anrufen. Die Geräte setzen diesen Notruf nicht selbständig ab. Betroffene sollen im nicht verqualmten Bereich der Wohnung bleiben und sich am Fenster bemerkbar machen. Niemand darf mit einem nassen Lappen vor dem Mund durch den verrauchten Flur zur Wohnungstür gehen, denn so ist er nicht gegen den giftigen Qualm geschützt, entkräftet Benny Bastisch, Leiter der Berufsfeuerwehr Hoyerswerda eine in der Bevölkerung hartnäckig kursierende Mär. Die Person wird nach nur drei Atemzügen bewusstlos und müsste dann sofort geborgen werden, um ihr Leben zu retten.

Grundsätzlich bemerkt ein Mensch ohne Rauchmelder das Feuer erst später und kann sich dann womöglich nicht mehr selbst helfen.

 

Aufrüstung ist auch in Sachsen Pflicht 

Weil in Sachsen für alle Wohnungen und Eigenheime eine Rauchmelderpflicht gilt, müssen noch bis Jahresende in allen Schlaf-, Kinder- und Gästezimmern, Wohnzimmern mit Schlafcouch und den von dort zum Treppenhaus oder ins Freie führenden Fluren diese kleinen Lebensretter eingebaut werden.

Die Hoyerswerdaer Großvermieter Wohnungsgesellschaft und Wohnungsgenossenschaft LebensRäume erfüllen diese Pflicht jetzt, indem sie Fachfirmen in die Wohnungen schicken und ihre Genossenschafter sowie Mieter über Sinn und Zweck der Rauchmelder informieren.

 

Jährliche Wartung ist ratsam

Die Funktion der Geräte seiner Firma wird einmal jährlich per Fernwartung kontrolliert, sagt Uwe Benusch, Techniker der LebensRäume. Bei der Wohnungsgesellschaft übernimmt einmal im Jahr ein Kollege diese Aufgabe, benennt deren Mitarbeiter Tino Gasch den größten Unterschied zwischen beiden Unternehmen. Rauchmelder werden alle zehn Jahre ausgetauscht.

Ist der Wohnungsnutzer im Urlaub und der Rauchmelder piept, wird ein Nachbar die Feuerwehr rufen. Diese schaut zuerst, notfalls per Leiter, in alle Fenster und geht im Brandfall in die leere Wohnung, sagt Benny Bastisch. Zum Beenden eines vermuteten Fehlalarms kommt die Polizei hinzu, wenn mangels einer anderen Möglichkeit die Tür aufgebrochen werden muss. Sollte ein Rauchmelder grundlos piepen und der Wohnungsnutzer ist da, darf er mit dem Besenstiel vorsichtig auf den Deckel oder den Knopf am Gerät drücken. Dann geht es aus. Ein normaler Test der Melder geschieht auch auf diese Weise.

Eigenheimbesitzer müssen Rauchmelder selbst besorgen und einbauen, denn auch für sie gilt die Rauchmelderpflicht. Die Qualität der Geräte bemisst sich an der Häufigkeit der Messzyklen. Je öfter Werte erhoben werden, desto eher wird die Warnung vor dem Brand erfolgen. Eigenheimbesitzer sollten sich vor dem Anbringen der Rauchmelder von einer Fachfirma beraten lassen.


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