

Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist es bei einer Insolvenz eines Reiseveranstalters wichtig, zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Einzelreiseleistungen zu unterscheiden. Pauschalreisende sind gut abgesichert. Laut Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen müssen Reiseveranstalter sich über einen Reisesicherungsfonds oder Versicherer absichern. Auch Veranstalter aus anderen EU-Ländern bieten eine Insolvenzabsicherung an. Verbraucher sollten in ihren Reiseunterlagen nach dem Sicherungsschein suchen. Dieser weist den zuständigen Reisefond oder Versicherer aus, an den sich Betroffene im Insolvenzfall wenden können.
Einzelleistungen wie Hotelübernachtungen oder Flüge sind nicht über den Sicherungsschein abgesichert. Hier bleibt nur die Möglichkeit, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, was jedoch ein Risiko birgt, leer auszugehen.
Hilfe für Reisende
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Betroffenen eine Rechtsberatung an. Beratungstermine können hier oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.