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Schonzeit für Bäume und Gehölze

Dresden. Ab 1. März beginnt wieder die Schonzeit für Bäume und andere Gehölze. Bis September darf dann aus Artenschutz-Gründen nicht gefällt oder geschnitten werden.

Bäume und andere Gehölze sind wichtige Brutstädten - beispielsweise für die Ringeltaube.

Bäume und andere Gehölze sind wichtige Brutstädten - beispielsweise für die Ringeltaube.

Bild: Umweltamt Landeshauptstadt Dresden

Am 1. März beginnt die jährliche Schonzeit für Bäume und andere Gehölze. Sie dürfen bis Ende September nicht abgeschnitten oder gefällt werden. Ausnahmen sind laut Sächsischem Naturschutzgesetz lediglich Pflegeschnitte und schonende Formschnitte, die beispielsweise verhindern, dass Hecken auf den Fußweg wuchern. Dabei dürfen jedoch niemals Nester oder Jungvögel gefährdet werden. "Die Schonzeit dient dem Artenschutz", erklärt René Herold, Leiter des Umweltamtes Dresden. "Vögel sollen in Ruhe brüten können. Und wir müssen auch an andere Tiere denken. So richten zum Beispiel manche Fledermausarten die Wochenstuben für die Aufzucht ihres Nachwuchses im Sommer in Bäumen ein."

Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, muss ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern (Laub- und Nadelgehölze) beziehungsweise 60 Zentimetern (Obstgehölze) - gemessen in einem Meter Höhe - zunächst einen Antrag beim Dresdner Umweltamt stellen. Dies ist ganzjährig möglich. Gefällt werden darf bei positivem Bescheid, der immer zwei Jahre lang gültig ist, erst nach der Schonzeit. "Es ist sinnvoll, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nehmen kann", betont Herold. 

Pro Jahr gehen im Umweltamt allein online etwa 5.000 Gehölzanträge ein. Dazu gehören neben Fällungen auch Anträge zu stärker eingreifenden Schnittmaßnahmen, die den Baum wesentlich verändern, zur Mistel-Entfernung oder anderen genehmigungspflichtigen Vorhaben am Baum oder dessen Umfeld. Auch um illegale Fällungen und andere Maßnahmen in- und außerhalb der Schonzeit, wie beispielsweise um Gehölzschutz im Rahmen von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, kümmern sich die Fachleute des Umweltamtes.

 

Erst gut nachdenken, dann fällen

 

Wichtig zu wissen: Auch, wenn die Fällung eines Baumes auf dem eigenen Grundstück genehmigt wurde, ist grundsätzlich ein Ersatz zu pflanzen. Herold: "Wir schauen natürlich immer, dass wir zusammen mit dem Eigentümer einen Konsens und Verständnis für die Ersatzpflanzung erzielen." Vor jeder nicht zwingend erforderlichen Fällung sollte man bedenken, dass ein neu gepflanzter Baum je nach Gehölzart mindestens 50 Jahre braucht, bis er die Größe und damit auch die Wirkung seines Vorgängers erreicht.

Dank eines Gehölzschutzfonds kann das Umweltamt die Pflege und den Schutz alter Gehölze im Stadtgebiet sowie Neupflanzungen auf Grundstücken, auf denen es bisher keine Bäume gibt, unterstützen. "Bäume sind enorm wichtig für unsere Stadt. Sie produzieren Sauerstoff, filtern Schmutzpartikel aus der Luft, spenden Schatten oder dienen zum Beispiel als Lebensraum für Tiere. Nadelgehölze leisten dabei ebenso ihren Beitrag wie Laubgehölze, denn sie sind immergrün und betreiben Fotosynthese auch an milden Wintertagen", erklärt René Herold abschließend.


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