Carola Pönisch

Müllgebühren steigen ab Januar

Symbolfoto: pixabay

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Der Stadtrat beschloss am 26. November neue Abfallgebühren und eine neue Satzung zur Abfallwirtschaft.
Die Abholung des Restabfalls aller zwei Wochen wird zum Regelturnus. Wo an Standorten enge Platzverhältnisse herrschen, kann weiterhin wöchentlich entleert werden. Das schlägt sich auf den Grundpreis nieder. Restmüll: Der monatliche Grundbetrag berechnet sich ab Januar aus Abfuhrturnus, Behälteranzahl und Behältergröße. Im Durchschnitt steigen die Gebühren bei Restmüll um 5,4 Prozent. Zusätzlicher Restmüll kann im gebührenpflichtigen 120-Liter-Sack mit der Aufschrift »Landeshauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebühr bezahlt« abgegeben werden, die Kosten je Sack betragen acht Euro. Zum Grundbetrag kommt der Leistungsbetrag pro Leerung des Restabfallbehälters hinzu. Er wird für jede Entleerung, mindestens jedoch einmal pro Behälter und Quartal in Rechnung gestellt. Biomüll kostet pro Monat je nach Behältergröße zwischen 8,05 Euro (80-l-Behälter) und 66,38 Euro (660-l-Behälter). Der Biomüll wird generell wöchentlich abgeholt. Grünabfälle: Die Abgabe von Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen und bei den Grünabfall-Annahmestellen verteuert sich ebenfalls. Bis zu einem Kubikmeter beträgt die Gebühr ein Euro pro 0,2 Kubikmeter. Bei mehr als einem Kubikmeter werden pro angefangenem Kubikmeter fünf Euro berechnet. Ablagerungen, die neben oder auf die Restabfallbehälter gestellt werden, kosten ab Januar mehr: Für die Mitnahme von bis zu 120 Liter sind 8,95 Euro zu zahlen. Das gilt auch, wenn sich der Behälterdeckel nicht mehr schließen lässt. Sind Biotonne, Blaue Tonne oder Gelbe Tonne/Gelber Sack vermüllt und müssen als Restabfall abgefahren werden, fällt eine Sonderentleerungsgebühr an. Diese Regelung galt bisher nur für vermüllte Bioabfallbehälter. Transportweggebühren werden erhoben, wenn der Abfallbehälterstandplatz zu weit vom Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeugs entfernt ist, der Müll dennoch vom Grundstück abgeholt werden soll.Bisher war dies für Behälter von 80 bis 240 Liter nur bis zu einer Entfernung von 50 Metern möglich, ab Januar kann diese Leistung auch für Standplätze mit einer Entfernung von 100 Meter und mehr in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Gebühr berechnet sich nach der Länge des Weges (einfacher Weg) und ob es sich um Restabfall- oder Bioabfallbehälter handelt. Sperrmüll/Altholz: Die gebührenfreie Annahmemenge von Sperrmüll und Altholz auf den Wertstoffhöfen und auch bei der Abholung ab Haus wird von zwei Kubikmeter auf vier Kubikmeter pro Haushalt und Halbjahr erhöht. Der Preis für die Abholung steigt auf 25 Euro. Besonderer Service: Wer nicht auf einen regulären Termin warten kann und Sperrmüll so schnell wie möglich loswerden möchte, kann die neue Expressabholung in Anspruch nehmen. Innerhalb von drei Werktagen nach Bestelleingang wird der Sperrmüll abgeholt. Das kostet dann 72 Euro, die Bestellung wird nur online möglich sein. Gleiches gilt auch für elektrische Haushaltsgroßgeräte. Schadstoffe: Bis 25 Kilogramm werden ohne zusätzliche Gebühr auf den Wertstoffhöfen (außer Leuben und Loschwitz) und am Schadstoffmobil angenommen (alt: 10kg) Genaue Infos beim Amt für Stadtgrün, unter 0351/4889633 und per Mail


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