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Lagerfeuer und Grillen in der Stadt

Dresden. Wer an offiziellen Plätzen in Dresden grillen möchte, muss sich an einige Regeln halten - und teilweise auch den Grillabend vorher anmelden.

Für das Grillen an offiziellen Plätzen in Dresden gibt es Regeln.

Für das Grillen an offiziellen Plätzen in Dresden gibt es Regeln.

Bild: Pixabay

Bratwurst vom Grill essen oder gemütlich um ein Lagerfeuer sitzen - für viele gehört das zum Sommer dazu. Damit der Grillabend an offiziellen Plätzen in Dresden auch gelingt, gibt es klare Regeln.

Grillplätze sind kostenlos und dürfen ohne Anmeldung genutzt werden. In der Altstadt gibt es sie am Elbufer Albertbrücke, am Volksfestgelände Marienbrücke, im Open-Air-Gelände Ostragehege und am Sternplatz. In der Neustadt kann am Alaunplatz, am Elbufer Albertbrücke, am Elbufer Marienbrücke und unterhalb des Rosengartens sowie an der Saloppe gegrillt werden. In Prohlis kann man in der Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring grillen und in Cotta an der Eichendorffstraße/Columbusstraße. In Dresden-Plauen lädt ein Grillplatz am Beachvolleyballfeld Nöthnitzer Straße ein.

An fünf Stellen am Dresdner Elbufer ist es gestattet, Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen. Die Stellen sind durch Feldsteine mit Schild gekennzeichnet. Allerdings geht das nur mit Genehmigung. Die Orte sind: Elbufer Johannstadt, Unterhalb der Eisenberger Straße (Pieschen), Unterhalb des Körnerweges an der Drachenschänke (Neustadt), in Hosterwitz, an der ehemaligen Fähr-Anlegestelle Laubegaster Straße (Loschwitz) und unterhalb des Wiesenweges an der Trillemündung (Loschwitz)

Die Genehmigungen für die Nutzung der Lagerfeuerstellen werden ausschließlich elektronisch über das Online-System der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Die Nutzung der Lagerfeuerstellen, ob fürs Grillen oder Lagerfeuermachen, bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes. Die Gebühr beträgt zehn Euro. Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) bis zum Vortag des gewünschten Termins möglich. Weitere Informationen und die Standorte der Feuerstellen finden Interessierte unter: www.dresden.de/lagerfeuer

 

Was ist beim Lagerfeuer und beim Grillen zu beachten?

 

Grillen und offenes Feuer sind nur auf den offiziellen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen der Landeshauptstadt erlaubt. Auf Privatgrundstücken (außerhalb von Schutzgebieten) darf gegrillt und offenes Feuer entzündet werden, solange handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet, keine Abfälle verbrannt und die Nachbarn nicht gestört werden.

Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten. Als Brennmaterial dürfen naturbelassenes stückiges Holz oder Grillholzkohle bzw. Grillholzkohlebriketts verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, von Gehölzschnitt oder sonstigen Gartenabfällen ist verboten.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten. An der Elbe gelten die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten. Die Elbwiesen werden zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt und dürfen während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. 

 

Weitere Infos zum Thema sowie eine Karte der Grillplätze und Lagerfeuerstellen: www.dresden.de/lagerfeuer-grillen  


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