Fernsehturm: "Die Bürger müssen ihn sich zurückholen"
Der Fernsehturm ist mehr als eine Nadel auf einem Hang, er ist längst zum Politikum (laut Wikipedia ein politisch bedeutsamer Vorgang oder Gegenstand) geworden. So groß der Wille der meisten Dresdner sein dürfte, dieses Bauwerk wieder in Besitz nehmen zu können, und so kühn die (durchaus realistischen) Ideen des Fernsehturm-Vereins auch sein mögen – der Turm gehört noch immer der Deutsche Funkturm GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Telekom. Und die hat kein Interesse daran, außer ihren Sendemasten für Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk noch irgendwelche Einrichtungen zu betreiben. Was also tun? Mit dieser Frage befasst sich nun auch die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker e.V. (VLK), namentlich in Person von Holger Zastrow, der gemeinsam mit dem Fernsehturm-Verein am Montagabend zur Diskussion „Wiedereröffnung - Chancen und Bedeutung" eingeladen hatte. „Die Bürger müssen sich ihren Turm zurück holen", lautete am Ende des Abends das Fazit. „Das könnte in Form einer Stiftung von Land, Stadt und Telekom sein, die den Turm besitzt, aber nicht betreibt", so einer der Vorschläge. Und einig waren sich einschließlich Zuhörer alle, dass die sogenannte „kleine Variante" mit Gastronomie und Besucherplattform (15,5 Mio.) auf jeden Fall machbar (aber nicht wirtschaftlich) und Variante 2 mit zusätzlicher Seilbahn als Verkehrsmittel (30,4 Mio.) auf jeden Fall realistisch sei. „Natürlich müssen wir dafür privates Kapital einwerben und wir werden es bekommen", ist sich Vereinsvorsitzender Eberhard Mittag sicher, „aber damit können wir erst beginnen, wenn der politische Wille von Stadtrat und Verwaltung zur Wiederbelebung des Turmes klar formuliert wird." Deshalb sei ein Bürgerentscheid nötig ähnlich wie bei der Waldschlösschenbrücke. Verein und VLK wollen ihn auf den Weg bringen. Auch der Seilbahn-Traum sei längst nicht geplatzt. Es gäbe eine Variante, die keinerlei Grundstücke überfahre. „Es ist machbar, man muss es nur wollen", so Zastrow. Was man noch wissen sollten Auszug aus der Machbarkeitsstudie: Momentan ist der Flächennutzungsplan (F-Plan) vom 10.12.1998 wirksam. Darin ist die ehemalige Gaststättenfläche zwischen Fernsehturm und Oberwachwitzer Weg noch als Sonderbaufläche Hotel/Beherbergung dargestellt. Im Entwurf zum neuen F-Plan (ab 2019 wird dieser nach heutigem Stand wirksam werden) wird die Hotelfläche nicht mehr dargestellt sein, nur noch die technischen Gebäude des Turmes und der Turm selbst als Technikgebäude. Denkmalschutz: Am 23.4.1991 wurde der Turm samt Ausstattung, Eingangshalle und Terrasse unter Denkmalschutz gestellt. Alle brennbaren Ausstattungsteile, die nicht dem Betrieb als Fernmeldeeinrichtung dienten, wurden jedoch ab 2007 entfernt. Wo lagert die Ausstattung?