

"Alle Anträge auf Sondernutzung für die BRN sind entschieden. Für einen guten Teil der Anträge haben wir nach nochmaliger Prüfung eine Lösung gefunden, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das gilt vor allem für nicht-kommerzielle Angebote von Anwohnern", teilte Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain mit. Für zwölf weitere Angebote wurde nach Lücken auf den Aufstellflächen gesucht, im Einzelfall mit kleinen Abweichungen gegenüber dem beantragten Standplatz. Die Antragsteller sollen heute darüber informiert werden. Im diesem Jahr wechselte die Zuständigkeiten innerhalb des Rathauses vom Ordnungsamt zum Straßen- und Tiefbauamt. Es kam zu Verzögerungen und vielen Negativbescheiden. Örtlicher Koordinator Für Frank´s Bar und Boys´s Bar 2 sowie die Bühne am "Blondes" wurden Sondernutzungserlaubnisse bereits ausgereicht. Für den Martin-Luther-Platz übernimmt Kultur 2000 e.V. die Rolle eines örtlichen Koordinators und integriert die einzelnen Stände. Damit entfallen die Sondernutzungserlaubnisse für alle Anlieger mit einem eigenen Angebot. An Eckgrundstücken keine Aufbauten In den Kreuzungsbereichen Alaunstraße/Louisenstraße, Rothenburger Straße/Görlitzer Straße/Louisenstraße, Martin-Luther-Straße/Louisenstraße und Kamenzer Straße/Louisenstraße, Görlitzer Straße/Sebnitzer Straße sowie Rothenburger Straße/Böhmische Straße sind nach dem Sicherheitskonzept weiträumig keine zusätzlichen Aufbauten erlaubnisfähig. Dies betrifft in der Regel den Straßenraum vor den jeweiligen Eckgebäuden bzw. Eckgrundstücken. Die Gründe für diese Einschränkungen liegen in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Sicherung notwendiger Durchfahrtsbreiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Los entschied "Die Mitarbeiter des Straßen- und Tiefbauamtes haben rund 330 Anträge auf Sondernutzung bearbeitet. Rund 190 Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt. Gründe für die Ablehnungen waren insbesondere gegeben, wenn uns mehrere Anträge für einen Standplatz vorlagen und auch in Nachbarschaft bereits die Standflächen vergeben waren. In diesen Fällen entschied das Los", so Raoul Schmidt-Lamontain. Gründe für Ablehnung In anderen Fällen zählten die Antragsteller nicht zum Teilnehmerkreis. Gewerbetreibende müssen über ein Geschäft bzw. Lokal im Festgebiet verfügen. Natürliche Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Festgebiet haben. Einzelne Anträge betrafen Flächen außerhalb des Festgeländes. Einzelne Baustellen reduzierten darüber hinaus die verfügbaren Standflächen. Viele Einzelanmeldungen "Die Bearbeitung erfolgt im Bewusstsein um die Bedeutung der BRN, nicht nur für die Neustadt, sondern für die Gäste aus der ganzen Stadt und über alle Generationen hinweg. Der besondere Charme dieses Stadtteilfests liegt darin, dass sich neben kommerziellen Veranstaltern etliche Privatinitiativen ohne kommerzielle Interessen einreihen. Dieses bürgerschaftliche Engagement wollen wir unterstützen", so der Baubürgermeister weiter. Insbesondere die vielen - zum Teil konkurrierenden - Einzelanmeldungen stellen eine besondere Herausforderung dar. Insellösungen im nächsten Jahr? "Sofern weiterhin kein Gesamtveranstalter gefunden wird, hoffen wir im nächsten Jahr insbesondere auf weitere Insellösungen, wie wir sie für den Martin-Luther-Platz gefunden haben. Hier werden wir nach der BRN überprüfen, wie wir dabei unterstützen können. Einzelne Standbetreiber haben mir signalisiert, sie könnten sich vorstellen, im kommenden Jahr für Bereiche Verantwortung zu übernehmen", sagte Schmidt-Lamontain. Das Anmeldeprocedere für das soll Fest überprüft werden.