Carola Pönisch

Alkoholverbot für Amalie-Dietrich-Platz

Mindestens ein Jahr lang darf an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden-Gorbitz kein Alkohol getrunken werden. Das beschloss der Stadtrat, die Regelung trat schon Ende Juni in Kraft.
In diesem Gebiet greift die Polizeiverordnung zum Alkoholverbot. Dienstag bis Sonntag von 16 bis 4 Uhr am Folgetag darf hier in der Öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden.

In diesem Gebiet greift die Polizeiverordnung zum Alkoholverbot. Dienstag bis Sonntag von 16 bis 4 Uhr am Folgetag darf hier in der Öffentlichkeit kein Alkohol getrunken werden.

Schon Mitte August 2018 sind der Amalie-Dietrich-Platz sowie die Höhenpromenade und der Merianplatz von der Dresdner Polizei als "Herausragender Kriminalitätsschwerpunkt" eingestuft worden. Bedeutet: Die Polizei kann hier jederzeit auch ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren. Hintergrund: Seit 2017 kommt es hier immer wieder zu Lärmbelästigungen, Krawallen und Auseinandersetzungen zwischen Ausländern und Deutschen, aber auch Ausländern verschiedener Nationalitäten untereinander. In Dresden gibt es damit neun definierte Kriminalitätsschwerpunkte. Am Amalie-Dietrich-Platz gilt seit Ende Juni eine weitere Regelung: Ab sofort ist das Trinken von Alkohol hier verboten – und zwar von Dienstag bis Sonntag zwischen 16 und 4 Uhr des Folgetages. „Das Verbot ist ein wichtiger Schritt, um die Situation vor Ort zu verbessern“, sagt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Gewalt und Straftaten, wobei Alkohol eine große Rolle gespielt hat. Aus diesem Grund haben sich Polizei und Stadtverwaltung für ein zeitlich und räumlich begrenztes Alkoholverbot ausgesprochen. Der Stadtrat folgte der Empfehlung mit seinem Beschluss am 6. Juni 2019. „Das Dresdner Ordnungsamt und die Polizei werden die Einhaltung des Verbotes regelmäßig kontrollieren. So soll der Platz wieder friedlicher werden“, so Detlef  Sittel. „Neben der Repression soll aber auch gemeinsam mit der Suchthilfe und weiteren Partnern nach präventiven Lösungen und Ideen für den Platz gesucht werden.“ Ob die Verordnung eingehalten wird, das kontrollieren die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei.   Ansprechpartner für Meldungen von Verstößen oder Hinweisen ist die Führungs- und Einsatzzentrale des GVD unter der Rufnummer 0351-4886333. Außerhalb der Dienstzeiten des GVD ist das Telefon auf das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Dresden umgestellt


Meistgelesen