Eintrag in Wählerverzeichnis für wohnungslose Menschen
Die Stadtverwaltung möchte Cottbuser Bürgern, welche ohne festen Wohnsitz sind, den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos
ermöglichen. Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen. Betroffene wenden
sich hierzu bitte an die:
- Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Bürgerservice/ Stadtbüro (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus)
Das ist zu folgenden Zeiten bis zum 31. Januar möglich:
- Montag/ Freitag von 9 bis 12 Uhr
- Dienstag/ Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Der Empfangsbereich des Rathauses wird nachfragende Personen an die zuständige Stelle weiterleiten. Es wird für den Eintrag ins Wählerverzeichnis
kein Termin benötigt! Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Außerdem muss schriftlich versichert werden, dass
man über keine Meldeadresse im Bundesgebiet verfügt, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich in Cottbus aufgehalten
und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat.
Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll.
Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen direkt im Lernzentrum Cottbus vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Auch hier ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.