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Freital muss Haushaltsplan überarbeiten

Freital. Die finanziellen Auswirkungen des aktuellen Politik- und Weltgeschehens zeigen erste Auswirkungen: Freital muss beim Stadthaushalt 2024 noch einmal nachkorrigieren.

Die Stadt Freital muss noch einmal nachrechnen - und künftig deutlich mehr sparen.

Die Stadt Freital muss noch einmal nachrechnen - und künftig deutlich mehr sparen.

Bild: Pixabay

Anders als in der Vergangenheit startet die Stadt Freital nicht mit einem Entwurf des Haushaltsplans ins neue Jahr. Die Verwaltung hatte zwar eine beschlussfähige Vorlage ausgearbeitet, diese musste jedoch unerwartet verworfen werden. »Wir haben während der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 Informationen erhalten, dass die Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rund 1,4 Millionen Euro geringer ausfallen, als erwartet«, so Oberbürgermeister Uwe Rumberg. »Außerdem zeigt die aus meiner Sicht völlig verfehlte Wirtschafts- und Umweltpolitik aus Berlin nun immer deutlichere Auswirkungen auch in den Kommunen. So müssen wir unerwartete Mindereinnahmen aus Gewerbesteuererträgen in Höhe von zunächst rund zwei Millionen Euro verkraften. Hinzu kommen gestiegene Kosten in allen Bereichen und auch die Mehrbelastungen beim Personalaufwand in Folge der tarifvertraglichen Anpassungen machen sich bemerkbar.«

In der Folge sind erhebliche Fehlbeträge im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 abzusehen – allein in der laufenden Verwaltung liegt das zu erwartende Defizit aus Einnahmen und Ausgaben für 2024 bei rund -2,6 Millionen Euro, für die Folgejahre jeweils bei rund -1,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund ist die vollständige Überarbeitung des Haushalts- und Finanzplanentwurfs notwendig. Ein Zeitplan für den Erlass der Haushaltssatzung 2024 ist derzeit noch offen.

 

Wie geht's jetzt weiter?

 

»Wir stellen jetzt erst einmal alles auf den Prüfstand, um zu einem ausgeglichenen Etat für 2024 und auch zu einer konsolidierten Planung für die Folgejahre zu kommen. Fakt ist: Wir müssen den Gürtel deutlich enger schnallen und werden uns in Zukunft nicht mehr alles in der bisherigen Form leisten können. Pauschale Kürzungen, neue Schulden oder pauschale Steuererhöhungen halte ich jedoch nicht für sinnvoll, sondern die Betrachtung und Einordnung der einzelnen Positionen und Vorhaben. Wichtig ist es mir außerdem zu betonen, dass wir bei allem Sparzwang dennoch maßvoll vorgehen und das Wohl unserer Stadtgesellschaft im Blick haben. Die Pflichtaufgaben haben natürlich Priorität. Aber es muss auch weiterhin attraktive Sport-, Kultur- und Freizeitangebote und die Unterstützung des Ehrenamtes geben, denn erst diese machen eine Stadt lebendig. Ebenso hat der Erhalt unserer Infrastruktur für mich einen hohen Stellenwert«, erklärt Oberbürgermeister Rumberg. Er fordert die Verantwortlichen von Bund und Land, deren Politik enorme negative Auswirkungen auf das Leben vor Ort und die kommunalen Haushalte hat, zu grundlegenden Reformen auf.

Bis zur Verabschiedung einer genehmigungsfähigen Haushaltssatzung gelten für die Stadtverwaltung die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Allgemein dürfen damit in dieser Zeit neue Verpflichtungen nicht eingegangen werden, es sei denn, dass dies für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Wenn keine zwingenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen bestehen, dürfen Ausgaben nur zur Erfüllung/Weiterführung notwendiger Aufgaben in dem dazu unaufschiebbaren Umfang geleistet werden. Bereits begonnene Investitionen werden fortgesetzt. Der Beginn neuer Investitionsvorhaben ist in der Regel nur möglich, wenn Ermächtigungen aus dem Vorjahr vorliegen oder Zuwendungen Dritter bewilligt sind.


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