Es geht um Zukunft
Auf der Tagesordnung steht die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 nach Abschluss der Regierungsbildung. Der Regierungsentwurf soll dem Sächsischen Landtag noch im März vorgelegt werden. Bis dahin sind Abstimmungen des Finanzministers mit den Ministerinnen und Ministern sowie weitere Beratungen des Kabinetts geplant.
Wie die Staatsregierung mitteilt, fallen die Steuereinnahmeerwartungen geringer aus, als zunächst angenommen und von der Herbst-Steuerschätzung vorausgesagt. Dem gegenüber stünden wachsende Ausgaben in beinahe allen Bereichen. Angesichts dieser finanziellen Rahmenbedingungen steht die Staatsregierung vor der Herausforderung, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eine erhebliche Deckungslücke zu schließen. Trotz der Heranziehung von Rücklagen verbleibt ein Defizit. Handlungs- und Gestaltungsspielräume, zum Beispiel für Fördermittel, stünden aktuell nicht zur Verfügung. Sie müssten Gegenstand der weiteren Beratungen sein. Insgesamt beläuft sich der haushaltsstrukturelle Handlungsbedarf nach Angaben der Landesregierung auf etwa 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 und rund 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Bürgermeister zu Gast
Der Bürgermeister der Burgstadt, Maik Hirdina, ist am zweiten Tag der Klausur eingeladen, über Vorhaben und Sorgen seiner Stadt zu berichten. Für ihn ist der Ausbau der Windenergie im Stolpener Land und die damit im Zusammenhang stehenden Probleme ein wichtiges Thema.
Er berichtet dem Kabinett: »Wie wir gemeinsam festgestellt haben, besteht in den Kommunen und Landkreisen in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, zu der die Stadt Stolpen gehört, derzeit die besondere Situation, dass nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesrechts Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich zu genehmigen sind. Sie ist dem Umstand geschuldet, dass die mit dem Regionalplan 2020 vorliegende Steuerungsplanung zur Windenergienutzung durch OVG-Urteil vom Mai 2023 für unwirksam erklärt wurde. Dieser Zustand hält solange an, bis durch den Regionalen Planungsverband das durch Bund und Land vorgegebene Ziel von 2 % Bereitstellung von Fläche durch Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einer wirksamen Planung erreicht wird.
Die Umsetzung dieses Ziels wird Sachsen im Erscheinungsbild für die nächsten Jahrzehnte verändern. Eine vorausgehende Planung durch die Regionalen Planungsverbände, wie prinzipiell ja auch vorgesehen, ist aus meiner Sicht zwingend notwendig. Für die Bürgerinnen und Bürger und auch für mich entsteht jedoch in der Praxis der gegenwärtige Eindruck, als würde ein Haus erst gebaut werden und der Architekt nach Fertigstellung des Hauses mit der Erstellung des Bauplans beauftragt.
Wir stehen vor der gemeinsamen Verantwortung, den Ausbau der Windenergie in Sachsen nachhaltig und akzeptanzfördernd zu gestalten. Dazu bedarf es einer umfassenden regionalen Planung, bevor es an die Umsetzung den Bau von Windkraftanlagen gehen sollte, sowie eines gerechten Ausgleichs zwischen Umwelt- und Wohninteressen.
Der Mensch sollte dabei im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Die Sicherung sozialer Stabilität und die Berücksichtigung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger müssen oberste Priorität haben.«
Bürgermeister Maik Hirdina steht für die Forderung, erst zu planen und dann umzusetzen. Wie die sächsische Landesregierung mit den Argumenten des Bürgermeisters umgehen wird, bleibt abzuwarten.