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Amnestieregelung beim Verbot von Springmessern

Landkreis SSOE. Besitzer von Springmessern müssen diese bis 1. Oktober 2025 abgeben - wohin, das erklärt das Ordnungsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Springmesser wie dieses müssen bis Oktober abgegeben werden.

Springmesser wie dieses müssen bis Oktober abgegeben werden.

Bild: Pixabay

Mit der Novellierung des Waffengesetzes ist der Erwerb und Besitz von Springmessern seit 1. November 2024 in Deutschland verboten. Das Verkehrs- und Ordnungsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert alle Besitzer solcher Messer daran, dass sie diese noch bis zum 1. Oktober 2025 abgeben können. Um den betroffenen Bürgern eine unkomplizierte Lösung zu bieten, wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Die Messer können wahlweise beim Landratsamt, bei der Polizei oder bei einem berechtigten Waffenhändler abgegeben werden. Wichtig: Beim Transport muss das Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Mitführen von Messern und Waffen aller Art auf öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt ist. Auch kleinere Taschen- oder Küchenmesser fallen unter dieses Verbot. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Das Messerverbot wurde als Reaktion auf Angriffe im öffentlichen Raum eingeführt, die in der Vergangenheit zu Verletzungen und Todesfällen führten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. So dürfen unter anderem Gewerbetreibende, Rettungs- und Einsatzkräfte, Beschäftigte der Gastronomie sowie Jäger und Sportler Messer mitführen, sofern dies im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder Brauchtumspflege erforderlich ist.


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