Die Umwelt ist kein Mülleimer
Derzeit würden zwölf Anzeigen über illegal entsorgte Abfälle bearbeitet werden. In fünf Fällen hätten die Verursacher ermittelt werden können, da entsprechende Hinweise in den Abfällen vorgefunden worden seien. »Beispielsweise wurde angezeigt, dass an der Ausfahrt eines Autobahnrastplatzes illegal Abfälle entsorgt worden sind. Hier wurden Hinweise auf den Verursacher in den Abfällen gefunden. In einem weiteren Fall befanden sich ebenfalls Gegenstände in den Abfällen, die auf den Verursacher hinwiesen. In diesem Fall stellte sich heraus, dass die Person, deren Unterlagen gefunden worden sind, einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle betraut und die Entsorgung auch bereits bezahlt hatte«, informiert Nora Bielitz. Obwohl in diesem Sachverhalt vom Besitzer für die Abfallentsorgung bereits bezahlt worden sei, wurde er durch die untere Abfallwirtschaftsbehörde aufgefordert, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. »Im Abfallrecht ist der zur Abfallbeseitigung Verpflichtete solange für seinen Abfall verantwortlich, bis dieser nachweislich ordnungsgemäß entsorgt worden ist.« Die übrigen Abfälle würden durch die Abfallentsorgungsverbände, die Forstbehörde oder den Straßenbaulastträger beräumt und entsorgt werden.
Wie Nora Bielitz berichtet, gelingt es nur in wenigen Fällen, Personen zu ermitteln, die illegal Abfälle entsorgt haben: »Vereinzelt passiert es, dass Hinweise in den Abfällen vorgefunden werden, welche auf den Verursacher schließen lassen. Das sind etwa Adressaufkleber auf Paketen, Rechnungen, Briefumschläge und manchmal auch Kontoauszüge. Auch durch aufmerksame Bürger gehen gelegentlich Hinweise ein, wenn diese der Behörde Kennzeichen von Fahrzeugen mitteilen, aus denen illegal Abfälle entsorgt worden sind.«
Im gesamten Landkreis würden illegal Abfälle entsorgt werden – im vergangenen Jahr vermehrt in Waldgebieten und an Tagebaurestlöchern.
»Es ist sehr schwer erklärbar, warum sich jemand die Mühe macht, ein Fahrzeug mit großen sperrigen Abfällen wie etwa Kühlschränken, Waschmaschinen oder auch Sperrmüll zu beladen und viele Kilometer zu fahren, um dann die Abfälle illegal auf entlegenen Grundstücken oder in Waldgebieten zu entsorgen.«
Bei den vorgefundenen illegal entsorgten Abfällen im Landkreis handelt es sich laut Nora Bielitz oft um Sperrmüll, Hausmüll, Elektroaltgeräte, Pappe, Papier, Plastik, Altreifen, Bauschutt, sonstige Materialien aus dem Abriss von Gebäuden, aber auch Gartenabfälle und sonstige kompostierbare Abfälle.
Laut Nora Bielitz hat jeder Haushalt die Möglichkeit, Abfälle, auch Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Schrott, kostenlos über die Abfallentsorgungsverbände entsorgen zu lassen. Diese Abfälle müssten lediglich vor das Grundstück gestellt werden. Andere Abfälle wie etwa Asbestplatten, Bauschutt, Dachpappe und Altholz könnten bei den Wertstoffhöfen entsorgt werden. »Hier muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass niemand Geld einspart, wenn er seine Abfälle illegal entsorgt. Die Kosten für die Beräumung und Entsorgung dieser Abfälle durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden auf die Allgemeinheit umgelegt, was die Wahrscheinlichkeit, dass die Abfallgebühren steigen werden, erhöht.«, betont Nora Bielitz und fügt an, dass eine illegale Abfallentsorgung den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. »Die Entscheidung darüber, ob die Ordnungswidrigkeit durch ein Verwarngeld oder durch ein Bußgeld geahndet wird, richtet sich nach der Art und der Menge des illegal entsorgten Abfalls. Während Verwarngelder maximal 55 Euro betragen dürfen, richtet sich die Behörde bei der Festlegung der Höhe der Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog. Danach hat die Behörde die Möglichkeit, illegale Abfall-entsorgungen mit einem Bußgeld in Höhe zwischen 50 Euro und 100.000 Euro zu ahnden.«
Bisher gab es im Landkreis keine nennenswerten Umweltschäden durch illegal entsorgte Abfälle. Bielitz: »Wird Abfall außerhalb einer dafür vorgesehenen Anlage entsorgt, besteht immer die Gefahr, dass sich durch die verschiedenen Witterungseinflüsse gefährliche Stoffe lösen und diese den Boden, das Wasser oder die Luft verunreinigen.«
Wo kann man Anzeige erstatten?
Anzeigen über illegal entsorgte Abfälle könnten bei allen Ordnungsämtern, dem Bürgerbüro des Landkreises, direkt bei den Mitarbeitern der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises und bei der Polizei erstattet werden. Außerdem könne das Onlineportal »Maerker« dafür genutzt werden.
Wie wird Abfall richtig entsorgt?
Jeder Haushalt erhalte durch den Abfallentsorgungsverband am Jahresende einen Abfallkalender/Tourenplan für das kommende Jahr. Darin seien Informationen über Abholtermine für die einzelnen Abfallarten enthalten. Zudem würden darin auch Termine und Standorte für das Schadstoffmobil benannt werden. »Dieser Kalender enthält ebenfalls Informationen darüber, welche Abfälle in welcher Tonne entsorgt werden dürfen und welche nicht. Sofern darüber hinaus weitere Fragen zur Abfallentsorgung auftreten, sind darin auch die jeweiligen Ansprechpartner mit der entsprechenden Telefonnummer aufgeführt«, informiert Nora Bielitz.
Die Entsorgung und Abholung von Sperrmüll (zweimal jährlich bis fünf Kubikmeter) und die Entsorgung und Abholung von maximal vier großen Elektroaltgeräten, Schrott und Elektronikgeräten sei kostenlos. Dazu seien lediglich die im Abfallkalender enthaltenen Karten auszufüllen und an den Entsorger zu übersenden. Am genannten Termin seien die angemeldeten Abfälle bereitzustellen. Diese werden dann vor der Haustür abgeholt.
• Info
- Kommunaler Abfallentsorgungsverband »Niederlausitz«, Abfallberatung, Tel. (03546) 2704-38, E-Mail: jens.huebner@kaev.de
- Abfallentsorgungsverband »Schwarze Elster«, Tel. (035474) 4677-0, E-Mail: aev@schwarze-elster.de