

Die Änderungen seien notwendig, da die bundesweite Grundsteuerreform ab 2025 wirksam werde und den Erlass einer neuen Grundsteuer-Hebe-satzsatzung erfordere.
Kämmerin Grit Wenzel erklärt dazu, dass mit Ablauf des 31. Dezember 2024 im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge ihre Gültigkeit verloren. Damit ende per Gesetz und somit automatisch zum 31. Dezember 2024 die Wirksamkeit der bisher erlassenen Grundsteuerbescheide.
Aufhebungsbescheide wurden somit nicht erlassen.
Mit der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes erfolge für die Grundstücke in der Stadt Senftenberg mit ihren Ortsteilen auf Grundlage der Erklärungen der Grundstückseigentümer die Ermittlung der neuen Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt Calau. Die Stadt Senftenberg habe im Rahmen der Gesetzesänderungen die Grundsteuerhebesätze mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu festzusetzen. Dazu werde der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg zur Beratung in der Sitzung am 9. April eine entsprechende Drucksache vorgelegt.
Das Land Brandenburg weise im Hebesatzregister für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 290 vom Hundert und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 480 vom Hundert für Senftenberg aus. Mit diesen Hebesätzen soll garantiert werden, dass die Grundsteuererträge für die Stadt nicht sinken.
Aufgrund der vom Finanzamt bisher übermittelten Messbeträge, welche vollständig eingearbeitet worden seien, und unter Abwägung der noch zu erwartenden Messbeträge empfehle die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 280 vom Hundert (unverändert gegenüber den Vorjahren) und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 435 vom Hundert (bisher 385 vom Hundert) festzusetzen.
Damit sei zu erwarten, dass die Stadt Senftenberg gleichbleibende Grundsteuererträge im Vergleich zu den Vorjahren erzielen kann, was als »Aufkommensneutralität« bezeichnet werde und ein Ziel der Grundsteuerreform sei: keine verdeckte Erhöhung der Grundsteuer durch die Reform.
»Für die Senftenberger, die Grundsteuer zu entrichten haben, können sich aus der Neubewertung durch das Finanzamt und Anwendung des entsprechenden Hebesatzes der Kommune durchaus Änderungen der zu zahlenden Beträge ergeben. Sowohl Erhöhungen als auch Verringerungen sind möglich. Für einige wird es teurer, andere müssen weniger zahlen«, erklärt Kämmerin Grit Wenzel.
Die Grundsteuerbescheide, die auf den vom Finanzamt neu ermittelten Werten und den festzusetzenden Hebesätzen beruhen, werden laut Budich nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung Senftenberg voraussichtlich Ende April / Anfang Mai 2025 durch die Stadt Senftenberg erlassen und versandt.
Aufgrund von Veränderungen seien gegebenenfalls neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich. Sofern SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, würden die Beträge zu den im Bescheid aufgeführten Fälligkeiten eingezogen werden. Sofern bereits Zahlungen geleistet wurden, werden Budich zufolge diese verrechnet und gegebenenfalls verbleibende Guthaben erstattet.
Hinweise für Pächter städtischer Grundstücke (Garagen und Gartenlauben): Für Bebauungen, welche sich auf fremden Grund und Boden befinden, entfalle ab dem Jahr 2025 die Besteuerung auf den Nutzer und Eigentümer der Gebäude. Die Steuerpflicht bestehe für die Grundstückseigentümer. Dies betreffe insbesondere Pächter von städtischen Garagen und Gartengrundstücken.