Fragebogen zur kommunalen Wärmeplanung in Lauchhammer jetzt online
Die Stadt Lauchhammer muss laut Jahn wie alle kleineren Gemeindegebiete die kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 erstellt haben. »Ein Zuwendungsbescheid über eine 100-prozentige Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes bis zum 31. August 2025 liegt bereits vor«, berichtet Heiko Jahn.
Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt Jahn zufolge die Stadt Lauchhammer mit dem beauftragten Ingenieurbüro SHP Energieprojekt GmbH, Bürgern der Stadt, Kommunalpolitikern, Wohnungsgesellschaften, Betrieben, Gewerbetreibenden und lokalen Energieversorgern ein informelles Konzept zur Umstellung der Wärmeversorgung vor Ort bis zum Jahr 2045.
Der kommunale Wärmeplan soll die derzeitige Situation der Wärmeversorgung, Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort sowie verschiedene Szenarien zur perspektivischen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und Abwärme aufzeigen.
Für eine möglichst genaue Bestandsanalyse bitte die Stadt alle Gebäudeeigentümer um Unterstützung und die Ausfüllung eines Fragebogens zur kommunalen Wärmeplanung. Der Fragebogen sei auf der Internetseite der Stadt Lauchhammer unter »Meine Stadt« – »Kommunale Wärmeplanung« eingestellt. Dort erhalte man auch alle relevanten Informationen zur Wärmeplanung.
In Lauchhammer würden zirka 8.000 Gebäude beheizt werden, davon seien zirka 70 Prozent Wohngebäude und zirka 30 Prozent Gewerbe-, Dienstleistungs-, Industrie- und öffentliche Gebäude. Der kommunale Wärmeplan sei für Gebäudeeigentümer ein wichtiges Instrument, um alle Möglichkeiten und Varianten einer künftigen Heizungserneuerung auszuschöpfen.
Erst wenn der Wärmeplan vorliege, trete für die Eigentümer von Bestandsimmobilien und für alle, die außerhalb von Neubaugebieten bauen, das Gebäudeenergiegesetz mit allen darin enthaltenen Vorgaben und Fristen für die Heizungserneuerung in Kraft.