

In Sachsen müssen sich viele Unternehmen auf die Rückzahlung von Corona-Hilfen gefasst machen. Das bestätigte das Wirtschaftsministerium. Dort gehe man von Rückforderungen in 60 Prozent der bewilligten Fälle aus. Nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank geht es um sogenannte Überkompensationen. Bei den betroffenen Antragstellern habe sich im Nachhinein herausgestellt, dass die tatsächlichen Umsatz-Einbrüche während der Coronazeit doch nicht so stark ausgefallen seien wie eingangs erwartet oder die Gelder wurden falsch eingesetzt und nicht für die im Antrag angedachten betrieblichen Zwecke verwendet.
Bisher mehr als 100 Millionen Euro zurückgezahlt
Bislang wurden der Bank zufolge schon 108 Millionen Euro an Hilfen zurückgezahlt. Der Sprecher der IHK Dresden, Lars Fiehler, erklärte, viele Firmen könnten die Rückforderungen nicht so leicht schultern. Der Hälfte der Firmen, die Corona-Hilfen beantragt hätten, drohten jetzt Probleme.
Wie viele Firmen im Landkreis Meißen direkt betroffen sind konnte Heike Hofmann, Geschäftsstellenleiterin Industrie- und Handelskammer Dresden, Geschäftsstelle Riesa, zwar nicht sagen, diese Daten habe nur die Sächsische Aufbaubank. Aber sie weiß, wer betroffen sein könnte.
Unterschiedliche Hilfen
Grundsätzlich müsse man bei den gezahlten Hilfen aber streng unterscheiden, erklärt Heike Hofmann: »Von Seiten des Bundes gab es drei Programme, den Sofortzuschuss für Soloselbständige und Kleinunternehmen (abhängig von der MA-Zahl), die Überbrückungshilfen I bis IV, ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm, und die November- und Dezemberhilfe für die Gastronomie. Bei diesen Programmen handelt es sich um nichtrückzahlbare Zuschüsse, wobei aber die Verwendung nachzuweisen ist. Sie fügt weiter an: Wurden alle gezahlten Mittel im Rahmen der Förderrichtlinie korrekt eingesetzt, muss nichts zurückgezahlt werden, andernfalls anteilig oder ganz, je nach Prüfergebnis. Die Führung der Verwendungsnachweise verläuft rein elektronisch. Für diese Programme galten bundesweit die gleichen Spielregeln, also auch in Sachsen und im Landkreis Meißen.«
Neben der Förderung seitens des Bundes haben fast alle Bundesländer eigene Zuschussprogramme aufgelegt, teils mit nichtrückzahlbaren Hilfen. Sachsen hat ein zinsloses Darlehensprogramm aufgelegt, dessen mögliche Summen deutlich über den Zuschüssen in den anderen Bundesländern lagen. »Diese Gelder (bis zu 100.000 Euro) müssen jetzt im Herbst beginnend, nach drei tilgungsfreien Jahren in quartalsweisen Raten zurück gezahlt werden. Viele Unternehmer haben im September/Oktober 2020 Geld bekommen, was bedeutet, dass im Herbst 2023 die Tilgung beginnt, spätestens Ende des Jahres.
Wirtschaftsprüfung läuft
Problematisch wird es für diejenigen, deren Abrechnung ergab, dass eine Überzahlung erfolgt ist. Diese zu viel erhaltenen Gelder müssen mit einem kurzfristigen Zahlungsziel zurückgezahlt werden«, erklärt Heike Hofmann und schließt nicht aus, dass dadurch individuelle Probleme bei den Firmen auftreten könnten. Da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht überall verbessert, teils sogar verschlechtert habe (Inflation etc.), stelle die Darlehensrückzahlung manche Unternehmen vor Herausforderung und viele Firmen könnten das nicht so leicht schultern. Sie rät: »In wirtschaftlich angespannten Verhältnissen sollten die Unternehmer daher den Kontakt zur Sächsischen Aufbaubank suchen, um entsprechende Zahlungsvereinbarungen mit ratierlicher Rückzahlung zu beantragen«, rät Heike Hofmann.