

Dabei sollten die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mitgeteilt werden. »Zudem müssen die Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Stadt bzw. Gemeinde des Aufenthaltsortes angemeldet werden«, heißt es aus der Kreisverwaltung. Notwendig sei dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können.
Nötige Informationen sind: Benennung eines Ansprechpartners, der Anschrift, der Anzahl der Unterbringungsplätze, Informationen zur Ausstattung, einer möglichen zeitlichen Begrenzung sowie ggf. entstehenden Kosten.Auskünfte zu rechtlichen Fragen werden erteilt, sobald offizielle Informationen vom sächsischen Innenministerium bzw. der Landesdirektion Sachsen vorliegen.
Es gibt auch im Landkreis eine Partnerschaft zur Ukraine. Dies betrifft die Städtepartnerschaft Radebeul zur ukrainischen Stadt Obuchiw - 45 Kilometer südwestlich von Kiew. Die Lage dort ist angespannt. Unter Aktuelles aus der Partnerstadt Obuchiw (radebeul.de) können sich Interessierte über die Situation informieren und damit verbunden auch über Unterstützungsmöglichkeiten. Geldspenden zur Hilfe für die Menschen in der Ukraine, in der Partnerstadt von Radebeul sind möglich unter:
Angebote für Sachspenden können an bestehende Hilfseinrichtungen gewendet werden. Ansprechpartner sind die Kleiderkammern und Möbellager der Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Diakonie und Malteser. Dort ist eine strukturierte Annahme und Weitergabe der Spenden möglich.