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Großenhain spart in der Krise in vier Stufen

Großenhain. Angesichts der Gas- und Energiekrise und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Stadt und die Ortsteile haben der Stadtrat und die Verwaltung einen Maßnahmeplan erstellt, wie im Falle weiter steigender Preise und möglicher Engpässe gehandelt werden soll und kann.

Stadtrat und Verwaltung erarbeiten Maßnahmeplan für den Winter.

Stadtrat und Verwaltung erarbeiten Maßnahmeplan für den Winter.

Bild: Pixabay

Damit, so der Grundgedanke, wären die notwendigen Energieeinsparungen und die finanziellen Entlastungen des städtischen Haushalts wenigstens ansatzweise erreichbar, denn jedes eingesparte Kilowatt Strom und jeder nichtverbrauchte Kubikmeter Gas zählen.

Außerdem könnten so Vorkehrungen für einen eventuellen Gas- oder Stromausfall getroffen werden, wie die Stadt und Verwaltung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeiten leisten können. In Großenhain zählen dabei besonders: Augenmaß, Nutzen und Zumutbarkeit.

Der städtische Plan sieht zwar insgesamt vier Stufen vor, wobei man sich bis auf weiteres auf die Stufen 1 und 2 konzentriert.

 

Stufe 1

Zu den veranlassten Maßnahmen gehören:

  • Alle Nutzer von städtischen Einrichtungen wurden auf die Energienotlage hingewiesen.
  • Die Bürger wurden auf die Energiesituation hingewiesen und um persönliche Unterstützung gebeten.
  • Die Raumtemperatur in den Büros des Rathauses wurde abgesenkt. Flure, Teeküchen und ähnliche Bereiche werden nicht beheizt. Im Stadtbauhof werden die Temperaturen in den Werkstätten reduziert.
  • Die Kesseltemperaturen im Rathaus, in den Schulen, Kitas und im SKZ wurden gesenkt und die dekorative Außenbeleuchtung des Rathauses und des Kulturschlosses abgestellt.
  • Die Beleuchtung im Rathaus wurde minimiert.
  • Die Warmwasserbereitsstellung an Handwaschbecken in den Sanitärbereichen des Rathauses wurde abgeschaltet.
  • Es wird eine Betriebsruhe im Rathaus und den nachgeordnete Einrichtungen in der Zeit vom 27. bis 30. Dezember festgelegt. Die Heizungsanlagen werden in dieser Zeit auf das Minimum (Frostschutz) heruntergefahren.
  • Die Beheizung der Fahrzeughallen in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren soll nach Möglichkeit so reduziert werden, dass möglichst viel Heizleistung eingespart wird, ohne jedoch die Einsatzbereitschaft und die Einsatztechnik zu gefährden. Die Raumtemperatur wird konsequent reduziert. Nur permanent belegte Büros sollen beheizt werden.
  • An der Durchführung des diesjährigen Weihnachtsmarktes wird festgehalten. Auf dem Weihnachtsmarkt und dem Frauenmarkt wird die Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die weihnachtliche Beleuchtung der Sterne und Schmuckelemente auf den übrigen Zufahrtsstraßen zum Stadtzentrum wird nicht angebracht.
  • Im SKZ Alberttreff erfolgt eine Reduzierung der Raumtemperatur in den nicht genutzten Räumen und Nebenräumen bzw. es wird in Betracht gezogen, dass eine Zusammenlegung von Angeboten vorgenommen wird. Möglichkeiten zur sparsamen Warmwasseraufbereitung werden geprüft. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur nicht unter 21 Grad gesenkt.
  • Im Museum Alte Lateinschule werden die Temperaturen in den Ausstellungsräumen reduziert, soweit es die Haltbarkeit der Exponate zulässt. Die Raumtemperaturen in den belegten Büros und Arbeitsräumen werden heruntergeregelt. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur nicht unter 21 Grad gesenkt.
  • Im gesamten Bereich des Kulturzentrums Schloss werden die Raumtemperaturen auf ein Minimum reguliert. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur nicht unter 21 Grad gesenkt.

 

Stufe 2

Über die Ausrufung der nächsten Stufe entscheidet der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Maßnahmen sind u.a.:

  • Die Heizungsanlagen in den nachgeordneten Sporthallen könnten in Abstimmung mit den Vereinen und mit Beschluss des Verwaltungsausschusses abgestellt werden. Damit wäre in diesen Hallen kein oder nur noch ein eingeschränkter Vereinssport möglich. Dies würde betreffen: die Rollsporthalle, das Sportgemeinschaftshaus Husarenpark und die Sporthalle Walda.
  • Die Straßenbeleuchtung könnte straßenzugweise ausgeschaltet werden, ggf. müssen Kreuzungs- und Gefahrenbereiche weiterhin beleuchtet werden. Hier gilt es, die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen zu beachten.
  • Die Warmwasseraufbereitung in den Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäusern kann in Abhängigkeit der Kostenentwicklung abgestellt werden, sofern dies insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz möglich ist. Rechtzeitig vor Umsetzung wird ein Informationsschreiben an die Nutzer versendet.

 

Stufen 3 & 4

Mögliche Maßnahmen der Stufe 3 würden bei einer Gasmangellage und gleichzeitiger Kostenexplosion und Schritte der Stufe 4 bei einem großen Stromausfall oder einer Gas- und Energienotlage vom Stadtrat und der Stadtverwaltung diskutiert und ergriffen, sofern übergeordneten Behörden keine Anweisungen erlassen.

Alle Entscheider hoffen darauf, dass dies nicht notwendig sein wird. Die Stadtverwaltung tauscht sich zu den Entwicklungen mit den Stadt- und Ortschaftsräten, den Vereinen und den Schulen aus und informiert über ihre Kommunikationskanäle.


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