Beschluss des Stadtrates: Neue Grundsteuerregeln in Riesa ab 2025
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neue Hebesätze:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 420 Prozent
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 435 Prozent
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 Prozent.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 verschickt. Wichtig: Die bisherigen Bescheide verloren zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, muss diesen selbst anpassen. Bei bestehenden Lastschriftmandaten erfolgt die Umstellung automatisch.
Stadtrat diskutiert kontrovers
Der Beschluss war nicht unumstritten. Jens Zoppa (BSW) kritisierte, dass es zu einer »Verschiebung von Gewerbe zu Wohnimmobilien« komme: Während das Gewerbe quasi entlastet wird, trägt der Wohnbereich eine höhere Last – für ihn nicht akzeptabel«. Gunnar Hofmann (BB Stark für Riesa) zeigte sich ebenfalls skeptisch: »Wir nehmen es den Armen und geben es den Reichen«, wobei er den Widerspruch betonte, dass auch Gewerbetreibende nicht per se »reich« seien.
Helmut Jähnel (CDU) unterstrich die Bedeutung einer Evaluierungsklausel. Angesichts noch offener Fragen solle die Entwicklung der Hebesätze überwacht und bei Bedarf nachgesteuert werden.
Evaluierung für 2026 geplant
Der Oberbürgermeister betonte, dass Riesa mit den neuen Sätzen noch an der unteren Spanne der Vorgaben liegt. Aufgrund der Dringlichkeit musste der Beschluss gefasst werden, um erhebliche finanzielle Probleme zu vermeiden. Eine Evaluierung der Hebesätze ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses können Anpassungen für das Jahr 2026 erfolgen.
Zuständigkeiten und Einsprüche
Wer Beanstandungen zu den Grundsteuermessbeträgen hat, wendet sich an das Finanzamt Meißen (Tel. 03521/ 71 80).
Der Stadtrat hat mehrheitlich der neuen Hebesatzsatzung zugestimmt.
Damit wird die pünktliche Erhebung der Grundsteuer ab dem 15. Februar 2025 sichergestellt.
Hinweis: Die Stadt Riesa verfolgt mit den neuen Hebesätzen das Ziel, das bisherige Steueraufkommen stabil zu halten. Für einzelne Steuerzahler kann es jedoch zu Abweichungen nach oben oder auch nach unten kommen.