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Lotto-Betrug: Falsche Mahnschreiben im Umlauf

In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, knapp 300 Euro für einen angeblich abgeschlossenen Lotto-Vertrag zu zahlen.

In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, knapp 300 Euro für einen angeblich abgeschlossenen Lotto-Vertrag zu zahlen.

Bild: Pixabay

LK Görlitz. Knapp 20 Personen meldeten sich allein am 7. April bei der Polizei. Sie alle hatten Post erhalten und sollten angeblich offene Forderungen begleichen. Alles Betrug, wie die Polizei mitteilt. Die angeblichen vorgerichtlichen Mahnungen kommen von einer vermeintlichen Anwaltskanzlei aus München. Darin wird behauptet, die Empfänger hätten einen Vertag mit der »Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH« abgeschlossen. Das Schreiben fordert den Adressaten auf, einen ausstehenden Betrag für die Dienstleistung des Unternehmens zu begleichen.

 

»In allen Schreiben fordern die Betrüger 289,50 Euro. Die Kontodaten sollen die Geschädigten mit Hilfe eines QR-Codes übermitteln«, teilt die Polizeidirektion Görlitz mit. Eine Drohung mit Zwangsvollstreckung und Pfändung bei Nichtzahlung fehlte auch nicht. Keiner der Betroffenen, die sich bei der Polizei gemeldet haben, ist auf den Betrug reingefallen. Damit dies auch so bleibt, möchten die Ermittler die Bevölkerung sensibilisieren und vor der Masche warnen: »Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen. Ignorieren Sie den Brief und melden Sie sich bei der Polizei.«

 

Fake-Schreiben mit vielen Rechtschreibfehlern

 

Auch die Verbraucherzentrale warnt vor den Mahnschreiben. Die "Vorgerichtliche Mahnung" der KS Anwaltssozietät, so der Name der vermeintlichen Anwaltskanzlei, habe dafür gesorgt, dass die Telefone der Beratungseinrichtungen nicht stillstehen. "Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine ganz klassische und einigermaßen gut gemachte Abzock-Masche", informiert Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Anwaltssozietät, die die Forderung eintreibt, soll angeblich in München ihren Sitz haben. Unter der angegebenen Rufnummer ist allerdings nur eine Mailbox erreichbar. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen "Benjamin Kowalski" und "Michael Schmidt" sind zudem keine in München zugelassenen Rechtsanwälte.

 

Auch wenn in den aktuellen Schreiben massiver Druck aufgebaut wird und mit Vollstreckungsbescheiden, Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gedroht wird, sollten sich Betroffene nicht aus der Ruhe bringen lassen", weiß Neumerkel aus Erfahrung. Prüft man das Schreiben mit kühlem Kopf und möglicherweise einem Experten oder Vertrauten genauer, so stellt man schnell fest, dass kein solcher Vertrag abgeschlossen wurde. Weiteres deutliches Indiz für ein Fake-Schreiben ist die Häufung von Rechtschreibfehlern. "Beim aktuell scheinbar weit verbreiteten Abzock-Versuch sollten Angeschriebene auf jeden Fall von einer Zahlung absehen und sich auch nicht die Mühe machen, eine Antwort zu verfassen", rät Neumerkel.


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