

Während in einigen Brandenburger Landkreisen Patienten zunehmend an den Kosten beteiligt werden, bleibt der Rettungsdienst im Landkreis Elbe-Elster kostenfrei.In anderen Regionen Brandenburgs werden die nicht gedeckten Kosten des Rettungsdienstes teilweise auf die Patienten umgelegt. Die Höhe der Gebühren hängt dabei von der Art der erbrachten Leistung ab – etwa davon, ob ein Rettungswagen oder ein Notarzteinsatzfahrzeug benötigt wird. Zudem variieren die Gebühren von Landkreis zu Landkreis, was die Nachvollziehbarkeit für Patienten erschweren kann. Viele sind unsicher, ob und in welcher Höhe für sie Kosten anfallen.
Nicht so im Landkreis Elbe-Elster: Hier bleibt der Rettungsdienst für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos! »Die Sicherheit und Gesundheit unserer Bürger stehen an erster Stelle«, betont Landrat Christian Jaschinski. »Unser Rettungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und bietet eine bedarfsgerechte Versorgung ohne zusätzliche finanzielle Belastung für die Patienten. Durch eine etablierte, mit den Krankenkassen abgestimmte Gebührenkalkulation werden die für den Rettungseinsatz anfallenden Kosten von den Kostenträgern übernommen. Patientinnen und Patienten zahlen in diesen Fällen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro an ihre jeweilige Krankenkasse. Darüber hinaus erfolgen keine weiteren Gebührenbescheide gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern!«
Die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport werden im Landkreis Elbe-Elster durch den Eigenbetrieb »Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster« sichergestellt. Ein wichtiger Bestandteil des Rettungsdienstes im Landkreis sind die zwölf Rettungswachen, die sich an strategisch günstigen Standorten befinden. Diese sind mit hochqualifizierten Rettungskräften rund um die Uhr besetzt um auf Notfälle reagieren zu können. Sebastian Weiss, Werkleiter Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster: »Als Träger des Rettungsdienstes ist es unsere vorrangige Aufgabe, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Niemand sollte aus finanziellen Gründen zögern, Hilfe zu rufen. Der Zugang zur Notfallversorgung muss für alle Bürgerinnen und Bürger ohne finanzielle Hürden gewährleistet sein.«