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Stadt unterstützt bei Laubentsorgung

Lübben. Die Stadt Lübben (Spreewald) unterstützt bei der Laubentsorgung und stellt kostenfreie Container für Laub von öffentlichen Bürgersteigen auf. Darüber informiert jetzt Mareike Bretterbauer aus der Stadtverwaltung.

Herbstzeit ist wieder Laubzeit.

Herbstzeit ist wieder Laubzeit.

Bild: Archiv/sts

Die Tage werden kürzer und die Bäume beginnen ihre Blätter abzuwerfen. Auch in diesem Jahr werde in Lübben (Spreewald) die Laubaktion durchgeführt. Zur Unterstützung der Laubentsorgung von öffentlichen Bürgersteigen stelle die Stadt Lübben bis Mitte Dezember 18 Laubcontainer auf. Die kostenlose Laubentsorgung sei eine Serviceleistung der Stadt Lübben (Spreewald) für die Bürger.

Verkehrssicherungspflichten

Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zähle zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers beziehungsweise Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen sei dafür die Kommune zuständig. In der Regel gebe sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So seien neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien. Vermieter könnten diese Arbeiten zwar grundsätzlich - durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung - dem Mieter aufgeben, jedoch entbinde ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er müsse gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkomme, ihn notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleister für die Räumung beauftragen. Bei der Bürgersteigreinigung sei zu beachten, dass das Laub nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn gekehrt werde.

Für Laub aus dem eigenen Garten würden weiter die gewohnten Regelungen gelten. Das Laub werde über Laubsäcke entsorgt beziehungsweise könne es im eigenen Garten kompostiert oder bei größeren Mengen zur entgeltpflichtigen Privatanlieferstation (Mülldeponie) nach Ratsvorwerk gebracht werden.

Der kommunale Abfallentsorgungsverband »Niederlausitz« biete gegen Gebühr Laubsäcke an. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald seien ausdrücklich nicht zulässig.

Container und Hinweise

Laub und andere Abfälle, die von den privaten Grundstücken stammen, würden nicht mitgenommen werden. Diese seien durch die Grundstückseigentümer selbst auf ihren Grundstücken zu kompostieren beziehungsweise zu entsorgen. Für die Container gelte: 

- Nur für Laub von Straßenbäumen

- keine Gartenabfälle

- kein Rasenschnitt

- kein Müll

- keine sonstigen Abfälle

Standorte Lübben Stadt

- Bahnhofstraße Parkplatz »Wilde«

- Blumenstraße

- Dreifeldhalle Parkplatz

- Spielbergstraße Alter Kohlelagerplatz

- Garagenkomplex »Am Kleinen Hain«

- Parkplatz gegenüber Eisseidel

- Randstreifen Ostbahnhof

- Sperberweg Bereich Feldscheune

- Parkplatz F.-L.-Jahn Schule

- Parkplatz Lindenstraße

Standorte in den Ortsteilen

- Hartmannsdorf, An der Buswendeschleife

- Lubolz und Klein Lubolz, Am Denkmal sowie Groß Lubolz, Am Denkmal

- Neuendorf, Grünfläche Sportplatz

- Radensdorf, Am Dorfgemeinschaftshaus erste Parkfläche

- Steinkirchen, Dorfaue und Treppendorfer Straße

- Treppendorf, An der alten Feuerwehr

Statistik 2022

- 19 Containerstandorte

- 113,22 Tonnen Laub abgefahren und entsorgt

- Gesamtkosten (Verkippungsgebühr, Transport, Technik und Personal): zirka 27.000 Euro


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