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Wolfspopulation in Sachsen: Neue Territorien und Rudel bestätigt

Sachsen. Im Freistaat gibt es derzeit 34 Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und zwei territoriale Einzeltiere, diese Daten bestätigt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Welche Rudel verschwunden sind und wo sich neue gebildet haben.

Die Wolfspopulation wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genau beobachtet.

Die Wolfspopulation wird vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genau beobachtet.

Bild: Pixabay

Der Schwerpunkt des Wolfsvorkommens liegt nach wie vor in Ostsachsen. Dort wird auch die höchste Dynamik in Bezug auf die Etablierung, Verschiebung und das Verschwinden von Wolfsterritorien beobachtet. So haben sich im südlichen Landkreis Görlitz die Wolfsrudel Kottmarwald und Nonnenwald neu etabliert. Im Norden des Landkreises ist das Territorium Reichwalde neu dazugekommen. Gleichzeitig konnten die Wolfsterritorien Linz, Milkel, Tautewalde und Trebus nicht mehr nachgewiesen werden. Durch das Verschwinden von Rudeln kam es zu Verschiebungen anderer bestehender Territorien. Dazu gehören zum Beispiel die beiden Territorien Daubitz II und Noeser Heide, die im Monitoringjahr 2023/ 2024 zu einem Territorium verschmolzen sind. Die miteinander verwandten Fähen dieser Territorien hatten sich beide mit demselben Rüden gepaart, der sich um die Welpen beider Fähen kümmerte. Der Status des Territoriums Ralbitz im Landkreis Bautzen ist derzeit noch unklar.

 

Auch im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge gibt neue Erkenntnisse über Wolfsterritorien

 


Im Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge ist das Territorium Massenei verschwunden und wurde durch das Rudel Polenztal neu besetzt. Im Süden des Landkreises hat sich zudem das Rudel Harte als grenzüberschreitendes Territorium zur Tschechischen Republik neu etabliert. Im Westen Sachsens ist das Rudel Colditzer Forst verschwunden. Alle bisher bestätigten Wolfsterritorien des abgeschlossenen Monitoringjahres 2023/ 2024 können auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf eingesehen werden. Da es sich bei der Darstellung um vorläufige Ergebnisse handelt, können bis zur Veröffentlichung der Endergebnisse im Frühherbst 2024 noch Ergänzungen und Abweichungen auftreten. Die endgültige Bestätigung der Wolfsterritorien für das Monitoringjahr 2023/ 2024 wird dann auf den Internetseiten der Fachstelle Wolf veröffentlicht und bildet die Grundlage des sächsischen Wolfsmanagements.

 

Vergleich mit dem Monitoringjahr 2022/ 2023

 


Alle Entwicklungen und Zusammenhänge im Wolfsmonitoring zeitnah zu erfassen und zu verstehen, ist herausfordernd. Oft können Territorien erst rückwirkend bestätigt werden. Ein Beispiel dafür ist das Territorium Kottmarwald im Landkreis Görlitz, das im Monitoringjahr 2022/ 2023 noch nicht bekannt war. Im Zuge der aktuell laufenden Auswertungen konnten in dem neu etablierten Territorium Kottmarwald Welpen nachgewiesen werden, sodass es im Vorjahr bereits eine Paarbildung gegeben haben muss. Damit sind im vorangegangenen Monitoringjahr 2022/ 2023 insgesamt 38 Rudel, fünf Paare und zwei Einzeltiere in Sachsen bestätigt.

Hintergrund


In Sachsen findet seit dem Jahr 2001 ein fortlaufendes Wolfsmonitoring statt, um die Größe und die Entwicklung des Wolfsvorkommens zu überwachen. Zudem liefert es Informationen zur Biologie und zur Lebensweise der Wölfe. Das Wolfsmonitoring wird im Auftrag des Landesumweltamtes Sachsen vom Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz und dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland durchgeführt.Die ausführliche Datenauswertung der jährlichen Erhebung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, wenn alle Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben vorliegen. Durch die neuen Erkenntnisse können sich auch Daten zurückliegender Monitoringjahre rückwirkend ändern. Das Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische "Wolfsjahr": von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Das Monitoringjahr 2023/ 2024 umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.




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