Kommunalpolitik mitgestalten
Themen wie die »neue Kühnichter Heide« oder der geplante Abriss zweier Wohnblöcke im WK I machen es deutlich - die Meinungen zur Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen gehen oft weit auseinander. Doch welche Handlungsmöglichkeiten habe ich, wenn etwas passiert, mit dem ich nicht einverstanden bin?
Im Wahllokal den Grundstein legen
Fragen der Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung, die Instandhaltung der Infrastruktur oder die Verwendung öffentlicher Gelder. All diese Aufgaben landen - neben vielen anderen Anliegen auch - auf den Tischen der Stadt- und Gemeinderäte. Als Entscheidungsträger machen sie stellvertretend für die Einwohner einer Stadt bzw. Gemeinde Politik und sind somit auch die geeigneten Ansprechpartner, wenn es um kommunalpolitische Fragen geht. Ob im Bürgerbüro, zu Sitzungen des Stadt- bzw. Gemeinderates oder per Mail, hier finden Anliegen ihren Weg in die Kommunalpolitik. Wer diese Stellvertreter und somit auch Ansprechpartner sein sollen, diese Entscheidung treffen die Bürgerinnen und Bürger selbst. Das nächste Mal am Sonntag, 9. Juni. Neben der Wahl zum europäischen Parlament finden an diesem Tag sachsenweit auch Kreistags-, Stadtrats-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.
Informieren und Fragen stellen
Stehen die Wahlergebnisse fest, beginnt die Arbeit der Volksvertreter. Über die Schulter schauen, sich informieren und Fragen stellen kann man vor Ort bei den Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte ist immer auch eine Fragestunde der Einwohner vorgesehen. In Hoyerswerda gibt es außerdem noch die Möglichkeit, die Stadtratssitzungen per Livestream auf YouTube zu verfolgen. Der Vorteil am Vor-Ort- Termin: Bürger können zu konkreten Tagesordnungspunkten Fragen stellen. Diese werden zwar nicht direkt beantworet, aber die Stadt- und Gemeinderäte müssen sich mit den Anliegen auseinandersetzen und schriftlich antworten. Wer die Fragen nicht zu den Stadtrats- bzw. Gemeindesitzungen stellen möchte, kann in Hoyerswerda auch die Fragestunde des Oberbürgermeisters in der Brigitte- Reimann-Stadtbibliothek nutzen. Dort beantwortet Torsten Ruban- Zeh regelmäßig Fragen zu einem vorher festgelegten Thema, kommt mit den Besuchern ins Gespräch und tauscht sich über Ideen für ein besseres Hoyerswerda aus. So auch am 1. März um 17 Uhr. Das Thema diesmal: »Kommunalpolitik in HY – Wer ist für was zuständig?«
Brennpunktdiskussionen
Anknüpfend an das Format »Frag den Oberbürgermeister« sollen die Fragestunden ab diesem Sommer zustätzlich auch an andere Orte der Stadt ziehen. »Brennpunktdiskussionen « sollen dann an den Orten geführt werden, die sie auch betreffen, so die Idee der Stadt. Wo und wann ist zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht klar, dafür aber das gesteckte Ziel: Bürgerbeteiligung noch weiter fassen.
Einwohnerversammlungen
Auch Einwohnerversammlungen geben allen Ortsansässigen die Möglichkeit, sich bei einer öffentlichen Sitzung zu Wort zu melden. Laut sächsicher Gemeindeordnung soll zur Erörterung bedeutsamer Gemeindeangelegenheiten, mindestens zweimal im Jahr eine Einwohnerversammlung durch den Stadt- bzw. Gemeinderat anberaumt werden.
Möglichkeiten, um Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen, gibt es also zahlreich. Doch werden sie auch genutzt? Hoyerswerdas Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh hat die Erfahrung gemacht, dass Ortschaftsräte reger genutzt werden, als die Sitzungen des Stadtrates Hoyerswerda. »Deswegen hat der Stadtrat sich dazu entschlossen, die Sitzungen live zu übertragen und auf YouTube abzustellen.« Das heißt, jeder Interessierte kann auch im Nachgang noch den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen mitverfolgen. Seitdem sei die Beteiligung an den Sitzungen auch gestiegen, so der Oberbürgermeister. Einwohnerversammlungen dagegen werden sehr wenig besucht. Zur Vorstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 zum Beispiel, zählte man nicht mal zehn Bürger. In Sachen Bürgerbeteiligung kann hier also noch nachgelegt werden.
Wohnort aktiv mitgestalten
2019 wurde auf Initiative mehrerer Fraktionen des Stadtrates der Bürgerhaushalt (BHH) eingeführt. Im Zuge des BHH können die Bewohner der Kernstadt Hoyerswerda und seiner Ortsteile ab dem 16. Lebensjahr Vorschläge zur Umsetzung von Projekten einreichen und im zweiten Schritt über die Einreichungen abstimmen. Koordiniert und auf Zulässigkeit und Umsetzbarkeit geprüft wird der BHH von der Steuergruppe Bürgerhaushalt, in die sich auch Einwohner berufen lassen können. Für den Bürgerhaushalt 2025/26 sollen für Projekte in der Kernstadt 75.000 Euro und für Vorhaben in den fünf Ortsteilen je 5.000 Euro bereitgestellt werden.
Bürgerbegehren, Einwohnerantrag und Petitionen
Mit Petitionen auf Kommunalebene beschäftigt sich der jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtrat. Die Entscheidung - zumindest aber eine Zwischenbilanz - wird dem Petenten innerhalb von sechs Wochen schriftlich mitgeteilt. Eine Mindestanzahl an Unterschriften ist nicht erforderlich. Dagegen braucht es bei einem Einwohnerantrag je nach Hauptsatzung der Stadt bzw. Gemeinde, Unterschriften von mindestens fünf bzw. zehn Prozent der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ähnlich verhält es sich bei einem Bürgerbegehren. Laut Sächsischer Gemeindeordnung braucht es für ein Bürgerbegehren Unterschriften von mindestens fünf Prozent der Einwohner. Wichtig: Das Bürgerbegehren muss vor Beginn der Unterschriftensammlung schriftlich bei der Gemeinde bzw. Stadt angezeigt werden. Ein Bürgerbegehren ermöglicht im Zweifel ein Mitentscheidungsrecht durch einen Bürgerentscheid.
Initiativen, Interessenverbände und Demonstrationen
Während Interessenverbände, z.B. Gewerkschaften, sich die langfristige Durchsetzung spezifischer Interessen zum Ziel gesetzt haben, handelt es sich bei Initiativen um einen Zusammenschluss auf Zeit mit klarem Ziel. Durch Aktionen im öffentlichen Raum, z.B. Infostände oder Demonstrationen, können weitere Menschen auf das Anliegen der Initiative aufmerksam gemacht werden. Wer eine Demonstration bzw. Versammlung unter freiem Himmel anmelden möchte, findet das dafür nötige Anmeldeformular auf der Internetseite des Landratsamtes Bautzen. Eine Genehmigung ist nicht notwenig, ein Anmelden, 48 Stunden vor Bekanntgabe der Demonstration an ddie Öffentlichkeit, aber schon.