pm/ck

Wichtige Infos rund um die Briefwahl

Dresden. Wer zur Bundestagswahl 2025 in Dresden per Briefwahl abstimmen möchte, sollte den kürzeren Zeitraum zwischen Beantragung und Abgabefrist beachten.

Es ist wichtig, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ausgefüllt zurückgeschickt werden.

Es ist wichtig, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ausgefüllt zurückgeschickt werden.

Bild: Pixabay

Durch den vorgezogenen Termin der Bundestagswahl am 23. Februar ist der Zeitraum, in dem der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und zurückgesendet werden kann, deutlich kürzer als bei vorherigen Wahlen. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich am Wahltag die Wahllokale zu nutzen und seine Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich am 5. Februar. Grundsätzlich müssen diese ausgefüllt am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein. Damit die Unterlagen pünktlich eingehen und bei der Auszählung berücksichtigt werden können, sollten Wahlberechtigte innerhalb Deutschlands ihren Wahlbrief bis spätestens 20. Februar in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen oder die Unterlagen bis spätestens zum Wahlsonntag um 18 Uhr in den grauen Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus (Dr.-Külz-Ring 19, links neben dem Haupteingang) einwerfen. Außerdem können die Unterlagen innerhalb im Briefwahlbüro abgegeben werden. Im Ausland sind längere Versandzeiten zu berücksichtigen.

Vom 5. bis 21. Februar ist das Briefwahlbüro im Stadthaus auf der Theaterstraße 11 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (am 21. Februar bis 15 Uhr) geöffnet. Hier können Wahlberechtigte per Sofortbriefwahl wählen, Briefwahlunterlagen abholen oder nach dem Ausfüllen abgeben. Mit einer Vollmacht können hier auch Briefwahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.

 

Bürgertelefon für Fragen zur Wahl: Tel. 0351 / 4881120


Meistgelesen