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Umtausch des Führerscheins per Post möglich

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, stufenweise umgetauscht werden – in den neuen EU-Führerschein. In der Landeshauptstadt Dresden kann man das nun per Post erledigen.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Foto: pixabay

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Foto: pixabay

Ab sofort müssen die Dresdner für den Antrag auf Pflichtumtausch des Führerscheins nicht mehr persönlich in Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Wie die Landeshauptstadt mitteilte, kann der Antrag jetzt auch per Post gestellt werden. Das Antragsformular und weitere wichtige Informationen können unter heruntergeladen werden. So funktioniert's Zusammen mit den einzureichenden Unterlagen ist das unterschriebene Formular dann an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Ein Termin für die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins in der Behörde sowie der Gebührenbescheid werden nach Antragsbearbeitung postalisch an den Antragstellenden versendet. Auf Wunsch sind persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung selbstverständlich weiterhin möglich.
Hintergrund Die Europäische Union hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Die erste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022. Sie betrifft Menschen, die ihren Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt bekommen haben und die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen zukünftig regelmäßig neu beantragt werden.


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